Gewerbesteuer Festsetzung
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    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum – also im abgelaufenen Kalenderjahr – war. 

    Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust – Einnahmen abzüglich Ausgaben – weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.

    Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.

    Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

    Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.

    Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

    Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 437 vom Hundert.

    Der Hebesatz wird jedes Jahr in der Haushaltssatzung durch den Rat festgesetzt.

    Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer. Grundsätzlich unterliegt jeder Gewerbetreibende dieser Steuer. Besteuert wird der Gewerbeertrag, das heißt der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb.

    Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Werl nach dem vom Finanzamt (aus der Steuererklärung ermittelten Gewerbeertrag) festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag/ Zerlegungsanteil unter Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes erhoben.

    Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 437 vom Hundert. Der Hebesatz wird jedes Jahr in der Haushaltssatzung durch den Rat festgesetzt. Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer. Grundsätzlich unterliegt jeder Gewerbetreibende dieser Steuer. Besteuert wird der Gewerbeertrag, das heißt der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Werl nach dem vom Finanzamt (aus der Steuererklärung ermittelten Gewerbeertrag) festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag/ Zerlegungsanteil unter Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes erhoben.

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    Technisch erstellt am 10.04.2025

    Technisch geändert am 15.04.2025

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 14.05.2025

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    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

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    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 08.10.2024

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Technisch erstellt am 19.12.2024

    Technisch geändert am 18.01.2025

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    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Einspruch
    - Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet. 
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort. 
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren. 
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer. 
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden:

    • Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen:

    • Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 12.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Stichwörter

    inländische Betriebsstätte, Inländischer Gewerbebetrieb, Gewerbesteuererklärung, ELSTER, Unternehmensgewinn, elektronische Steuererklärung, Gewinn, Gewerbesteuer, Finanzamt, Mein ELSTER, Elster, Messbetrag, Gewerbesteuermessbetrag, Ertrag, Gewerbeertrag, Objektsteuer, Realsteuer, Steuermesszahl, Hebesatz, Unternehmen, GewSt, Gewerbetreibender, Gemeindesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024