Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum - also im abgelaufenen Kalenderjahr - war. 

    Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust - Einnahmen abzüglich Ausgaben - weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.

    Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.

    Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

    Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.

    Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

    Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbesteuerpflichtig sind alle stehenden Gewerbebetriebe im Inland, die eine Betriebsstätte unterhalten. (§ 2 Abs. 1 GewStG) Die Gewerbesteuer fällt einer Stadt oder Gemeinde zu, in der die Betriebsstätte des Gewerbes unterhalten wird. Bei mehreren Betriebsstätten eines Gewerbes, wird die Gewerbesteuer in den betreffenden Gemeinden je nach Teil des Steuermessbetrages erhoben. (§ 4 Abs. 1 GewStG) Die Mitteilung des Steuermessbetrages oder den Anteil am Steuermessbetrag (Zerlegungsanteil) an die Kommune, erfolgt über einen Grundlagenbescheid des Finanzamtes. Unter Anwendung des Hebesatzes der Alten Hansestadt Lemgo in Höhe von 450 v.H. und des Steuermessbetrages wird die Gewerbesteuer festgesetzt. Über die Höhe des Hebesatzes entscheidet der Rat der Alten Hansestadt Lemgo. Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich fällig. Jeweils zum 15.02. 15.05. 15.08. 15.11. Die Gewerbesteuer kann per Überweisung oder Lastschriftverfahren an die Alte Hansestadt Lemgo entrichtet werden. Für die Gewerbesteuer ist zuständig: Frau Döring, Buchstaben A-D Frau Reese, Buchstaben E-Z

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist Ihre Anlaufstelle für unsere Dienstleistungen: Ob Reisepass, Bewohnerparkausweis oder Führungszeugnis, wir helfen Ihnen gerne weiter. Am besten vereinbaren Sie vorab einen Termin: Online Terminvereinbarung.Das Standesamt hat abweichende Öffnungszeiten:Mo - Fr: 08:30 Uhr - 12:00 UhrDi: 14:00 Uhr - 16:00 UhrDo: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Der Bereich Abgaben hat abweichende Öffnungszeiten: Mo: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Di: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Mi: 08:00 Uhr - 12:00 UhrDo: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Fr: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Im Übrigen finden Sie die Öffnungszeiten des Bürgerbüros unter Servicezeiten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - Einspruch
    - Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung".
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER" leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER" Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hebesatz, ELSTER, inländische Betriebsstätte, Unternehmen, Gewerbeertrag, elektronische Steuererklärung, Unternehmensgewinn, Elster, Steuermesszahl, Gewerbesteuermessbetrag, Finanzamt, Finanzamt, Ertrag, Ertrag, Gewerbesteuer, Messbetrag, Realsteuer, Steuermesszahl, Gewerbesteuererklärung, Realsteuer, Inländischer Gewerbebetrieb, Gewerbesteuermessbetrag, Gemeindesteuer, Unternehmensgewinn, Objektsteuer, Gewerbesteuererklärung, Gemeindesteuer, Hebesatz, Messbetrag, GewSt, Objektsteuer, elektronische Steuererklärung, Gewerbeertrag, Mein ELSTER, Gewinn, GewSt, inländische Betriebsstätte, Inländischer Gewerbebetrieb, Gewerbetreibender

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English