Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer Festsetzung

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum - also im abgelaufenen Kalenderjahr - war. 

    Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust - Einnahmen abzüglich Ausgaben - weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.

    Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.

    Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.

    Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.

    Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.

    Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Stadt Vreden erhebt auf Grundlage des Gewerbeertrages und eines hieraus gebildeten Gewerbesteuermessbetrages eine Gewerbesteuer. Zur Höhe der Gewerbesteuerzahlung setzt die Stadt Vreden mit Beschluss des Haushaltsplans für das jeweilige Jahr die Hebesätze zur Gewerbesteuer fest.Den Gewerbeertrag ermittelt das örtlich zuständige Finanzamt auf Grundlage der eingereichten Steuererklärungen. Hieraus errechnet das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag, bei dem der Gewerbeertrag auf volle 100,00 EUR abgerundet wird. Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages Freibeträge, die für Gewerbe in der Rechtsform der natürlichen Person oder in der Rechtsform einer Personengesellschaft 24.500,00 EUR einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und nach Gewerbesteuergesetz gleichgestellten Unternehmen 5.000,00 EUR betragen.Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages teilt das Finanzamt der Stadtverwaltung mit.Wenn aus Ihrem Gewerbebetrieb regelmäßige Gewerbesteuerzahlungen zu erwarten sind, wird eine Gewerbesteuervorauszahlung festgesetzt. In begründeten Fällen kann die festgesetzte Gewerbesteuervorauszahlung auf Antrag herabgesetzt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 14

    48691 Vreden

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbesteuergesetz (GewStG)Abgabenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AO NRW)Haushaltssatzung der Stadt Vreden

    Rechtsbehelf

    - Einspruch
    - Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung".
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER" leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER" Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Gewinn, Messbetrag, Gewerbesteuererklärung, Objektsteuer, Mein ELSTER, GewSt, Gewerbeertrag, Realsteuer, Objektsteuer, Inländischer Gewerbebetrieb, Gewerbesteuererklärung, Ertrag, Realsteuer, Gewerbeertrag, Gewerbesteuermessbetrag, Unternehmensgewinn, Hebesatz, Inländischer Gewerbebetrieb, Finanzamt, inländische Betriebsstätte, inländische Betriebsstätte, Steuermesszahl, Ertrag, elektronische Steuererklärung, Gemeindesteuer, Gewerbesteuer, GewSt, Hebesatz, Gewerbesteuermessbetrag, Steuermesszahl, Gewerbetreibender, Finanzamt, Unternehmen, elektronische Steuererklärung, ELSTER, Unternehmensgewinn, Elster, Messbetrag, Gemeindesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English