Steuerfreibeträge Eintragung für Menschen mit Behinderung

    Steuerfreibeträge Eintragung für Menschen mit Behinderung

    Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

    Beschreibung

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
    Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.
    Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.
    Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zum 01.01.2021 ist das neue Behinderten-Pauschbetragsgesetz in Kraft getreten, welches Menschen mit Behinderung mehr Ermäßigungen bei der Steuererklärung ab dem Veranlagungsjahr 2021 einräumt. Es wird nun bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 ein Pauschbetrag gewährt. Die bereits vorher gültigen Pauschbeträge bei Behinderungsgraden von 30-100 verdoppelt sich. Gleiches gilt für die Pauschbeträge bei festgestelltem Nachteilsausgleich Bl (blind) oder H (hilflos).Die neuen Pauschbeträge im Überblick:Grad der Behinderung Pauschbetrag 20 384 € 30 620 € 40 860 € 50 1.140 € 60 1.440 € 70 1.780 € 80 2.120 € 90 2.460 € 100 2.840 € Merkzeichen H oder Bl vorhanden 7.400 € Bisher bestand erst ab einem Grad der Behinderung von 30 die Möglichkeit, einen Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich mussten bei den Behinderungsgraden 30 und 40 bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen (dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit) nachgewiesen werden, um in den Genuss des Pauschbetrages zu kommen. In diesen Fällen wurde eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Diese zusätzlichen gesundheitlichen Voraussetzungen sind nun seit dem 01.01.2021 entfallen. Die neuen Pauschbeträge stehen ab dem Veranlagungsjahr 2021 jedem zu, der einen festgestellten GdB hat. Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ist aber weiterhin erforderlich. Ab einem GdB von 50 genügt die Vorlage des Schwerbehindertenausweises.WICHTIG: Die bis 31.12.2020 ausgestellten Bescheinigungen behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Auch erhält jeder, der seit dem 01.01.2021 im Rahmen eines Antrages auf Schwerbehinderung einen GdB von 20, 30 oder 40 festgestellt bekommt, die entsprechende Bescheinigung automatisch mit seinem Bescheid zugeschickt.Wer bisher einen GdB von 20, 30 oder 40 ohne eine entsprechende Bescheinigung erhalten hat, kann diese hier über unseren Online-Antrag anfordern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
    • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

    Zuständigkeit

    • Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

    Ansprechpartner

    Abteilung Schwerbehindertenrecht

    Beschreibung

    Die Abteilung Schwerbehindertenrecht gehört zum Amt für Bezirksangelegenheiten und ist örtlich im Bürgeramt Pelkum angesiedelt. Sie bearbeitet Anträge auf Erstfeststellung einer Schwerbehinderung, Verschlimmerungsanträge, stellt Beiblätter für KfZ-Ermäßigung und ermäßigte Bus- und Bahnfahrt aus und natürlich auch Schwerbehindertenausweise. Antragsvordrucke sind auch in allen anderen Bürgerämtern erhältlich. Unterlagen können ebenso in jedem Stadtteil zur Weiterleitung nach Pelkum abgegeben werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109494

    Telefon Festnetz: 02381 17-9494

    E-Mail: versorgung@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.

    Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt).

    Voraussetzungen

    • Aufwendungen in Folge der Behinderung
    • Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende Pauschbetrag jedoch nur zu,

    - wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder auf andere laufende Bezüge besteht oder

    - wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

    Verfahrensablauf

    • Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
    • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

    Fristen

    Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Hilflose Menschen, Pauschbeträge für behinderte Menschen, Behinderten-Pauschbetrag, Hilflose Menschen, Elstam, Eintragungen wegen Behinderung, Elstam, Aufwendungen wegen Behinderung, Einkommensteuer, Steuerermäßigung, steuerpflichtiges Bruttogehalt, Pauschbeträge für behinderte Menschen, Außergewöhnliche Belastungen, Außergewöhnliche Belastungen, steuerpflichtiges Bruttogehalt, Blinde, Eintragungen wegen Behinderung, Aufwendungen wegen Behinderung, Behinderten-Pauschbetrag, Blinde

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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