Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Hinweise für Werl: Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    Hinweise für Werl: Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe- oder Eheurkunde (Heiratsurkunde) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsregistern?

    Zuständig für die Ausstellung der Urkunden oder beglaubigten Abschriften ist das Standesamt, bei dem die Beurkundung der Geburt, des Sterbefalles oder die Erschließung erfolgt ist und die Personenstandsregister geführt werden.
    Eine von Ihnen erstellte Kopie des ursprünglichen Originals kann nicht beglaubigt werden!

    Eine Geburtsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Eine Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Eine Eheurkunde (Heiratsurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches wird vom Standesamt des Eheschließungsortes ausgestellt. Eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie vom Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

    Die bis zum 31.12.2008 auf Antrag angelegten Familienbücher, die als Heiratseintrag weitergeführt werden, befinden sich in der Regel beim Standesamt Ihres am 24.02.2007 innegehabten Wohnsitzes oder bei später angelegten Familienbücher beim Standesamt, bei dem es angelegt wurde.

    Urkunden können über unseren Online-Service ganz bequem von zuhause beantragt werden. Auch die Gebühr wird direkt bei Beantragung online entrichtet. Zusendet wird Ihnen die beantragte Urkunde anschließend per Post. Sie möchten unseren Service nutzen? Klicken Sie hier

    Alternativ können Urkunden persönlich unter Vorlage des Personalausweises abgeholt und telefonisch oder schriftlich bestellt werden.  In diesem Fall ist die Gebühr per Vorkasse zu überweisen, wenn die Urkunde per Post zugesandt werden soll.
    Bankverbindung und Verwendungszweck werden auf Anfrage mitgeteilt. 

    Falls Sie die Urkunde fürs Ausland benötigen und die ausländische Behörde eine Überbeglaubigung (Apostille oder Beglaubigung für Legalisationszwecke) verlangt, können Sie sich mit der Urkunde an die Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg wenden.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe- oder Eheurkunde (Heiratsurkunde) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsregistern? Zuständig für die Ausstellung der Urkunden oder beglaubigten Abschriften ist das Standesamt, bei dem die Beurkundung der Geburt, des Sterbefalles oder die Erschließung erfolgt ist und die Personenstandsregister geführt werden. Eine von Ihnen erstellte Kopie des ursprünglichen Originals kann nicht beglaubigt werden! Eine Geburtsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. Eine Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Eine Eheurkunde (Heiratsurkunde) oder eine beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches wird vom Standesamt des Eheschließungsortes ausgestellt. Eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie vom Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Die bis zum 31.12.2008 auf Antrag angelegten Familienbücher, die als Heiratseintrag weitergeführt werden, befinden sich in der Regel beim Standesamt Ihres am 24.02.2007 innegehabten Wohnsitzes oder bei später angelegten Familienbücher beim Standesamt, bei dem es angelegt wurde. Urkunden können über unseren Online-Service ganz bequem von zuhause beantragt werden. Auch die Gebühr wird direkt bei Beantragung online entrichtet. Zusendet wird Ihnen die beantragte Urkunde anschließend per Post. Sie möchten unseren Service nutzen? Klicken Sie hier Alternativ können Urkunden persönlich unter Vorlage des Personalausweises abgeholt und telefonisch oder schriftlich bestellt werden. In diesem Fall ist die Gebühr per Vorkasse zu überweisen, wenn die Urkunde per Post zugesandt werden soll. Bankverbindung und Verwendungszweck werden auf Anfrage mitgeteilt. Falls Sie die Urkunde fürs Ausland benötigen und die ausländische Behörde eine Überbeglaubigung (Apostille oder Beglaubigung für Legalisationszwecke) verlangt, können Sie sich mit der Urkunde an die Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg wenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-3208 od. 3209

    Fax: 02922 800-3297

    E-Mail: standesamt@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Hinweise für Werl: Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Keine

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

    Hinweise für Werl: Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl: Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

    Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Hinweise für Werl: Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. 

    Hinweise für Werl: Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Es gibt keine Fristen. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Hinweise für Werl: Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

    Kosten

    Gebühr 15.00 EUR

    Hinweise für Werl: Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Personenstandsurkunden (auch mehrsprachig/international)  12,00 Euro
    Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die Hälfte.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personenstandsurkunden (auch mehrsprachig/international) 12,00 Euro Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die Hälfte.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige eines Todesfalls, Sterbefallanzeige, Bescheinigung, Sterbefall, Todesfall, Sterbefallbeurkundung, Sterbefallurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English