Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen. Sie können den Antrag stellen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, etwa für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Es kann aber vorkommen, dass Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen. In diesem Fall können Sie beim Standesamt ein mehrsprachiges Formular beantragen. Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- deren Ausweis oder Reisepass und
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
- Erbschein
- Grundbuchauszug
Sie können die mehrsprachige Sterbeurkunde auch erhalten, wenn Ihnen noch keine Sterbeurkunde vorliegt. Wichtig ist, dass die verstorbene Person in das Sterberegister eingetragen ist. Sobald sie dort erfasst ist, können Sie auch direkt eine mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen.
Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Sie sind mindesten 16 Jahre alt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 60 Personenstandgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 16.04.1997 (BGBl. II S. 774) Artikel 6-10 EU-Verordnung 2016/1191
Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 24.10.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde, Übersetzungshilfe, mehrsprachiges Formular, Übersetzung Sterbeurkunde, Sterbeurkunde europäisches Ausland