Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung

    Übernahme der Bestattungskosten beantragen

    Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

    Hinweise für Werl: Bestattungskostenhilfe Gewährung

    Wenn Sie verpflichtet sind, die Bestattungskosten einer verstorbenen Person zu decken, obwohl Ihnen selbst die finanziellen Mittel hierzu fehlen, besteht die Möglichkeit, beim Träger der Sozialhilfe eine Übernahme der Kosten zu beantragen.

    Beschreibung

    Bei einem Todesfall müssen in der Regel die Angehörigen der verstorbenen Person für die Bestattung sorgen und die Kosten vorerst übernehmen, sofern der Nachlass oder andere Gelder, wie von einer Sterbegeldversicherung, nicht oder nicht vollständig ausreichen, um die Bestattungskosten zu decken.

    Wer dazu verpflichtet ist die Bestattungskosten zu übernehmen, ist gesetzlich geregelt. Hierbei kann es sich um die folgenden Personen handeln:

    • vertraglich verpflichtete Personen
    • Erben
    • Unterhaltspflichtige
    • nach öffentlichem Bestattungsrecht der Länder zur Bestattung verpflichtete Personen

    Wenn Sie zur Übernahme der Kosten für eine Bestattung verpflichtet, aber finanziell dazu nicht in der Lage sind, können Sie die Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt beantragen. Das Sozialamt prüft dann, inwieweit es Ihnen zuzumuten ist, die Kosten zu tragen.

    Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine einfache, angemessene und würdige Bestattung. Dazu gehören unter anderem die angemessenen Kosten für den Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren sowie die Kosten für das Anlegen des Grabes. Das gilt auch für Urnenbestattungen. Nicht übernommen werden zum Beispiel die Kosten für die Bewirtung von Trauergästen.

    Zuständig ist das Sozialamt, das für die verstorbene Person bis zu ihrem Tod Sozialhilfe geleistet hat. Sofern die verstorbene Person hingegen keine Sozialhilfe bezogen hat, ist das Sozialamt zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Verstirbt eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die keine Sozialhilfe bezogen hat, im Ausland, kommt es für die Zuständigkeit auf den Einzelfall an.

    Hinweise für Werl: Bestattungskostenhilfe Gewährung

    Die angemessenen Bestattungskosten können gemäß § 74 Sozialgesetzbuch XII übernommen werden, soweit es dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

    Für die Bearbeitung von Bestattungskosten ist die Gemeinde zuständig, die für die/den Verstorbene/n bis zum Tode Sozialhilfe geleistet hat, in anderen Fällen die Gemeinde am Sterbeort (nicht Wohnort).

    Antragsteller/-innen sind die zur Bestattung Verpflichteten, das sind in erster Linie die Erben beziehungsweise die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen.

    Die Übernahme der Bestattungskosten kommt grundsätzlich nur in Betracht,

    • wenn die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind,

    • die Bestattungskosten nicht aus dem Nachlass bestritten werden können,

    • Sie als Antragsteller/-in und Verpflichtete/-r nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) zu tragen und

    • es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung  verpflichtet sind.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die angemessenen Bestattungskosten können gemäß § 74 Sozialgesetzbuch XII übernommen werden, soweit es dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Für die Bearbeitung von Bestattungskosten ist die Gemeinde zuständig, die für die/den Verstorbene/n bis zum Tode Sozialhilfe geleistet hat, in anderen Fällen die Gemeinde am Sterbeort (nicht Wohnort). Antragsteller/-innen sind die zur Bestattung Verpflichteten, das sind in erster Linie die Erben beziehungsweise die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen. Die Übernahme der Bestattungskosten kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind, die Bestattungskosten nicht aus dem Nachlass bestritten werden können, Sie als Antragsteller/-in und Verpflichtete/-r nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) zu tragen und es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-5099

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-5099

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
    • Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
    • Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
    • Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
       

    Hinweise für Werl: Bestattungskostenhilfe Gewährung

    • Sie sind dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.
    • Weder der Nachlass der verstorbenen Person noch andere durch das Ableben zugeflossene Mittel, wie die Auszahlungen aus Versicherungen, decken die Bestattungskosten.
    • Sie können die Kosten nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen oder die Übernahme der Bestattungskosten ist ihnen nicht oder nicht in voller Höhe zuzumuten.
    • Die Kosten für die Bestattung sind angemessen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl: Bestattungskostenhilfe Gewährung

    § 74 Zwölftes Sozialgesetzbuch

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 74 Zwölftes Sozialgesetzbuch

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
    • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids
       

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:

    • Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
    • Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
    • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
    • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Hinweise für Werl: Bestattungskostenhilfe Gewährung

    Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen:

    • Stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Träger der Sozialhilfe.
    • Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, müssen Sie bei Bedarf vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Träger der Sozialhilfe erfragen,
    • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
    • Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise für Werl: Bestattungskostenhilfe Gewährung

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise für Werl: Bestattungskostenhilfe Gewährung

    Es fallen keine Kosten an. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Beerdigungskosten, Erdbestattung, Grabgebühren, Sozialbestattung, Todesfall, Feuerbestattung, Nachlass, Kostenübernahme, Friedhof, Bestattung, Friedhofsgebühren, Urnenbeisetzung, Urne, Beerdigung, Bestattungskosten, Beisetzung, Gebühren Krematorium, Leichenhausgebühren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de