Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Ein Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, kann auf Ihren Antrag auch in einem deutschen Sterberegister beurkundet, das heißt eingetragen, werden. Die sogenannte Nachbeurkundung gilt auch für Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen.

    Sterbefälle auf ausländischen Seeschiffen sind Sterbefälle im Ausland mit der Besonderheit, dass es sich bei dem Sterbeort um ein ausländisches Seeschiff handelt.

    Mit der Nachbeurkundung wird zusätzlich zu der Beurkundung im Ausland, also neben dem Eintrag im Sterberegister des Landes, in dem sich der Sterbefall ereignet, ein Eintrag in einem deutschen Sterberegister vorgenommen.

    Die Nachbeurkundung können Sie bei dem zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (Anzeigepflicht nach § 28 Personenstandsgesetz (PSTG)).Die Anzeige erfolgt in den allermeisten Fällen schriftlich über ein beauftragtes Beerdigungsinstitut, kann jedoch auch mündlich durch 1. durch Personen, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelegt haben2. einer Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat oder3. jeder anderen Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, erfolgen.Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist (§ 29 PStG).Zur Beurkundung des Sterbefalles muss die Person des*der Verstorbenen, der Sterbezeitpunkt und -ort, der bisherige Wohnort (Meldeadresse), der Familienstand (verheiratet, verwitwet, ledig, geschieden) eindeutig feststehen. Auch sollte eine Ansprechperson und eventuelle Nachkommen/Erb*innen benannt werden können.Alle Bescheinigungen der*des Ärztin*Arztes über den Tod und der Personalausweis/Reisepass ist neben weiteren Urkunden vorzulegen. Falls der*die Verstorbene verheiratet war, reicht in der Regel das deutsche Familienstammbuch aus. Bei Familienstand geschieden muss ein Auszug aus dem deutschen Eheregister vorgelegt werden bzw. zusätzlich eine rechtskräftige Scheidungsurkunde. Bei Geburt/Vorehen/Scheidungen im Ausland sind besondere Unterlagen und Urkunden beizubringen über die Sie in einem solchen Fall informiert werden.Wenn Unterlagen nicht komplett in der geforderten Qualität vorliegen, wird der Sterbefall nur vorläufig beurkundet, bis die Unterlagen vollständig sind. Der*die Verstorbene kann mit dieser Bescheinigung bereits beerdigt werden, jedoch können noch keine Sterbeurkunden zur Beantragung von Renten etc. ausgestellt werden.Kann der Sterbefall beurkundet werden, werden verschiedene Behörden von uns aus informiert. Das Meldeamt, das Geburtsstandesamt (teilweise auch im Ausland), das deutsche eheschließende Standesamt der letzten Ehe und das zentrale Testamentsregister werden über den Tod mit der Bitte um weitere Veranlassung angeschrieben. Sollten Sie eine Überführung des Leichnams in das Ausland beabsichtigen, denken Sie bitte daran, dass neben der Beurkundung bei uns auch noch die Leichenschau für den Leichenpass durch den Amtsarzt im Krematorium auf der Hüls erfolgen muss. Wir können keinen Leichenpass ausstellen! Auf diesen zeitlichen Ablauf haben wir keinen Einfluss und muss von Ihnen bzw. dem Bestattungsunternehmen organisiert werden! Eine Leichenschau findet nur statt, wenn der Fall vorab bei uns zur Beurkundung angemeldet wurde. Stand 06.01.2023

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
    • Hatte die verstorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    • Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Sterberegister

    Beschreibung

    Wir sind umgezogen! neue Adresse: Bendelstraße 21, 52062 Aachen Der Bereich Sterbebuch ist Parterre in R 0.14 und R 0.13 barrierefrei erreichbar. Beurkundung von im Stadtgebiet Aachen verstorbenen Personen; Nachbeurkundung von Sterbefällen im Ausland, deren letzter Wohnsitz in Aachen war; Antragsaufnahme/-begleitung der Hinterbliebenen auf Anerkennung von ausländischen Scheidungen des Verstorbenen gemäß § 107 FamFG. Der Bereich STERBEBUCH ist für Bestattungsunternehmen Montags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12.15 Uhr und Mittwoch Nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr erreichbar. Je nach Arbeitsaufkommen wird es nicht möglich sein, die Beurkundungen am selben Tag zu erhalten. Wir sind jedoch bemüht, externe Bestattungsunternehmen mit größeren Anfahrtzeiten direkt zu bedienen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass uns die Unterlagen möglichst komplett so früh wie möglich am Tag eingereicht werden. Hinterbliebene, die einen Sterbefall anmelden wollen, bedürfen einer Terminabsprache! Bitte senden Sie hierzu eine Mail an sterbebuch@mail.aachen.de. Sollten Sie eine Überführung des Leichnams in das Ausland beabsichtigen, denken Sie bitte daran, dass neben der Beurkundung bei uns auch noch die Leichenschau für den Leichenpass durch den Amtsarzt im Krematorium auf der Hüls erfolgen muss. Wir können keinen Leichenpass ausstellen! Auf diesen zeitlichen Ablauf haben wir keinen Einfluss und muss von Ihnen bzw. dem Bestattungsunternehmen organisiert werden! Eine Leichenschau findet nur statt, wenn der Fall vorab bei uns zur Beurkundung angemeldet wurde. Stand: 25.09.2024

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3421

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: sterbebuch@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Standesamt Aachen

    Beschreibung

    Bereich Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister (Alles um das Thema Heiraten, Anerkennung ausländischer Scheidungen, Namensänderungen (Ehename oder Angleichungserklärungen)): Terminabsprache erforderlich! Bereich Geburtenregister (Anmeldung von Neugeborenen, Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz, Einbenennungen von Kindern, Änderung der Reihenfolge Vornamen...): Terminabsprache erforderlich! Terminvergabe bis 23.12.2024 ab 02.01.2025 : Terminvergabe Geburtenregister Bereich Urkundenstelle (Anforderung von Personenstandsurkunden) ist derzeit bis auf Notfälle für den Publikumsverkehr geschlossen! Bereich Sterberegister ist für Bestattungsunternehmen Montags von 10:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12.15 Uhr und Mittwoch Nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr erreichbar. Hinterbliebene, die einen Sterbefall anmelden wollen, bedürfen einer Terminabsprache! Bitte senden Sie hierzu eine Mail an sterbebuch@mail.aachen.de. Aufgrund vieler Sperrungen und Brückenneubauten in Aachen, lässt sich leider nicht jede Räumlichkeit gut erreichen. Nutzen Sie hier die Informationen Anreise nach Aachen https://verkehr.aachen.de/ Bushaltestellen: Karlsgraben und Annastraße, Parkhaus: Annastraße (Stand:12.12.2024) Informationen in Leichter Sprache finden Sie auf der Startseite der Stadt Aachen unter Leichte Sprache.Hier finden Sie auch die Themen Heiraten in Aachen, Geburt und Wichtige Bescheinigungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-3498

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall hat sich auf einem ausländischen Seeschiff ereignet
    • Der Sterbefall hat sich während einer Seereise außerhalb des Seeschiffes ereignet - jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland - und die verstorbene Person wurde von einem ausländischen Seeschiff aufgenommen 
    • Die verstorbene Person hatte im Zeitpunkt des Todes die deutsche Staatsangehörigkeit besessen 
    • Die verstorbene Person hatte den Status eines Staatenlosen, eines heimatlosen Ausländers oder eines ausländischen Flüchtlings im Sinne des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland 
    • Antragsberechtigt sind
      • die Eltern eines im Ausland verstorbenen Kindes, das Kind der verstorbenen Person sowie Ehegatten oder Lebenspartner
      • Personen, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung gegenüber dem Standesamt geltend machen können

    Rechtsgrundlage(n)

    Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen.

    Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

    • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
    • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
    • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
    • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
    • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
    • bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus 

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

    • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
    • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
    • Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.

    Kosten

    Gebühr 30.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bundesflagge, Sterbefall im Ausland, Nachbeurkundung, Bundeswehr, Erstregistrierung, Sterbefall auf ausländischen Seeschiff, Marine, Erstbeurkundung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de