Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Hinweise für Werl: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Sie haben einen Sterbefall in der Familie?
Die Beurkundung erfolgt durch den Standesbeamten am Sterbeort.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Bestatter Ihrer Wahl, der Ihnen die Formalitäten abnimmt oder fragen Sie bei einem Sterbefall in der Familie Ihre Standesbeamtin/Ihren Standesbeamten, welche Unterlagen Sie zur Beurkundung benötigen.
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Fr geschlossen
Zuständigkeit
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 - 17:00 Uhr
Fr geschlossen
Ansprechpartner
Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Hinweise für Werl: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Hinweise für Werl: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 37 Personenstandsgesetz (PStG)
Hinweise für Werl: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Hinweise für Werl: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR
Hinweise für Werl: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
3 gebührenfreie Sterbeurkunden zweckgebunden für Krankenkasse, Rente und Kirche
Darüber hinaus Kosten für die Sterbeurkunden 12 Euro, jede weitere die Hälfte.
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Weitere Informationen
Hinweise für Werl: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
Sterbeurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Personenstandsurkunde