Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Hinweise für Schlangen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sterbefall meldenDer Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am folgenden Werktag (hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag) angezeigt werden.Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ist die Person im Krankenhaus verstorben, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbeanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt. Der Sterbefall kann auch von einem Bestattungsunternehmen angezeigt werden.Wer ist verpflichtet, den Sterbefall anzuzeigen, falls der Tod nicht im Krankenhaus eintritt: grundsätzlich ist ein Familienangehöriger zur mündlichen Anzeige verpflichtet die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist oder jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Standesamt Südlippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 13

    32805 Horn-Bad Meinberg

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Urkunde des/der Verstorbenen (beglaubigte Geburts-/Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch) Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt). gültiger Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für in der Gemeinde Schlangen verstorbene Personen ist das Standesamt Südlippe zuständig.Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig, sie müssen somit nicht mehr übersetzt werden. Für den Gebrauch im Ausland benötigen Sie zusätzlich zur internationalen Urkunde auch noch eine Beglaubigung (Apostille) der Bezirksregierung.Voraussetzungen: Person ist in den letzten 30 Jahre in Schlangen verstorben Weitere Informationen finden Sie hierUrkunden, beglaubigte Abschriften aus Personenregister

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de