Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Zuständigkeit

    Standesamt I in Berlin
    Schönstedtstr. 5
    13357 Berlin (Mitte)
    Tel.: + 49 30 90 269-5000
    Fax: + 49 30 90 269-5245

    Öffnungszeiten:
    Mo geschlossen
    Di 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi geschlossen
    Do 14:00 - 17:00 Uhr
    Fr geschlossen

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Das Standesamt der Stadt Bad Honnef ist zusändig für das Personenstandswesen. Unsere Dienstleistungen umfassen dabei vom Lebensanfang bis zum Lebensende eine Vielzahl von Lebenslagen. Für Ihre Anliegen können sie uns über folgende Mailadressen erreichen: Allgemeine Rückfragen: standesamt@bad-honnef.de Bestellung von Urkunden: standesamt-urkunden@bad-honnef.de Anfragen für Hochzeiten: heiraten@bad-honnef.de Sterbefälle: sterbefall@bad-honnef.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Da die benötigten Unterlagen von Ihrem individuellen Hintergrund abhängen, kann nur das Standesamt verbindliche Aussagen hierzu treffen. In der Regel werden benötigt: Eigenen Personalausweis, Reisepass oder eID des Personalausweises Geburtsbescheinigung Nachweis der Antragsberechtigung (Eheurkunde, Geburtsurkunde, etc.) ggf. Nachweis des rechtlichen oder berechtigten Interesses ggf. Vollmacht zur Abholung (Wenn abholende Person nicht antragstellende Person ist)

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personenstandsgesetz (PStG) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde wird online gestellt oder geht telefonisch ein bzw. per E-Mail an standesamt-urkunden@bad-honnef.de Prüfung der Voraussetzungen Zahlung per Vorkasse Ausfertigen der Urkunde und Übersendung/Aushändigung

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Da die Bearbeitungszeit von den Rahmenbedingungen des Einzelfalls abhängt, kann nur das Standesamt Auskünfte über die voraussichtliche Dauer erteilen. In der Regel werden Sterbeurkunden innerhalb einer Woche ausgestellt.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de