Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ist ein naher Angehöriger im Ausland verstorben, können Sie die nachträgliche Beurkundung des Sterbefalls im Sterberegister beim Standesamt in Deutschland beantragen. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Somit fallen etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde weg. Voraussetzungen: Sterbefall hat sich im Ausland ereignet, verstorbene Person hatte die deutsche Staatsangehörigkeit oder war staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Inlandswohnsitz ist oder war vorhanden Maßgeblich ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragstellenden Person. Sofern kein Inlandswohnsitz bestand bzw. besteht, ist der letzte Wohnsitz maßgeblich. Wenn weder für die verstorbene Person noch für die antragstellende Person jemals ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartnerin/Lebenspartner. Andere Personen sind nur antragsberechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen. Ferner kann auch die für den Sterbeort zuständige deutsche Auslandsvertretung die Nachbeurkundung beantragen. Erforderliche Unterlagen: Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen sind individuell und müssen daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Standesamt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular und geben Sie Ihre Telefonnummer an oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch. Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich beim Standesamt oder der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Ausland gestellt werden. Die erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind im Original einzureichen. Fremdsprachige Urkunden und Dokumente müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
    Ist ein naher Angehöriger im Ausland verstorben, können Sie die nachträgliche Beurkundung des Sterbefalls im Sterberegister beim Standesamt in Deutschland beantragen. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Somit fallen etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde weg. Voraussetzungen: Sterbefall hat sich im Ausland ereignet, verstorbene Person hatte die deutsche Staatsangehörigkeit oder war staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Inlandswohnsitz ist oder war vorhanden Maßgeblich ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragstellenden Person. Sofern kein Inlandswohnsitz bestand bzw. besteht, ist der letzte Wohnsitz maßgeblich. Wenn weder für die verstorbene Person noch für die antragstellende Person jemals ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Antragsberechtigt: Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartnerin/Lebenspartner. Andere Personen sind nur antragsberechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen. Ferner kann auch die für den Sterbeort zuständige deutsche Auslandsvertretung die Nachbeurkundung beantragen. Erforderliche Unterlagen: Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen sind individuell und müssen daher für jeden Einzelfall geklärt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Standesamt. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular und geben Sie Ihre Telefonnummer an oder kontaktieren Sie uns direkt telefonisch. Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich beim Standesamt oder der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Ausland gestellt werden. Die erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind im Original einzureichen. Fremdsprachige Urkunden und Dokumente müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.

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    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Anmeldung zur Eheschließung, Trauungen - Räume 1.13 und 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Elisabeth Malessa, Tel. 02363/107-436Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Geburtenanmeldung - Räume 1.01, 1.02, 1.03 Nicole Baumann, Tel.: 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Cornelia Meurer, Tel. 02363/107-232Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428Beurkundung von Sterbefällen - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Namensänderung - Räume 1.01, 1.02, 1.03Nicole Baumann, Tel. 02363/107-233Susanne Huckschlag, Tel. 02363/107-238Guido Niewind, Tel. 02363/107-382Robert Wagener, Tel. 02363/107-219Elisabeth Wagner, Tel. 02363/107-428 Öffnungszeiten Zum Kontaktformular

    Kontakt

    Fax: 02363/107-164

    Telefon Festnetz:

    E-Mail: standesamt@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachbeurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls : 44 Euro Sterbeurkunde DinA4 oder DinA5: 14 Euro mehrsprachige Sterbeurkunde: 14 Euro Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister: 14 Euro Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 7 Euro
    Nachbeurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls : 44 Euro Sterbeurkunde DinA4 oder DinA5: 14 Euro mehrsprachige Sterbeurkunde: 14 Euro Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister: 14 Euro Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 7 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de