Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Verstirbt eine Person in Langenfeld (Rhld.), so wird der Sterbefall beim Standesamt Langenfeld (Rhld.) beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbeanzeige, in der neben den Angaben zur Person auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind. Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einer Ärztin oder einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden. Sofern Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, kümmert sich dieses im Regelfall um die Abwicklung der Formalitäten. Die Bestattungsunternehmen reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein und nehmen die Sterbeurkunden in Empfang.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beurkundung eines Sterbefallen sind folgende Unterlagen einzurechen: Schriftliche Sterbefallanzeige Ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung) Personalausweis bzw. bei Nicht-EU-Staatsangehörigen der Reisepass Nachweis über den letzten Wohnsitz (wenn nicht Meldeadresse Langenfeld oder gültiger Personalausweis vorliegt) Verstorbene(r) war verheiratet oder verpartnert Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Geburtsurkunden beider Ehegatten Verstorbene(r) war verwitwet Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Sterbeurkunde des Vorverstorbenen sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen Verstorbene(r) war geschieden Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk beziehungsweise rechtskräftiges Scheidungsurteil sowie Geburtsurkunde des Verstorbenen Verstorbene(r) war ledig Geburtsurkunde Im Einzelfall können abweichend weitere Nachweise und Urkunden verlangt werden. Bei Urkunden in fremder Sprache müssen Sie von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beifügen. Eine Liste mit Übersetzern finden Sie über das Justizportal.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Sterbefälle können beim Standesamt Langenfeld (Rhld.) auch gerne vorab per E-Mail angezeigt werden. Hierzu scannen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen ein und fügen diese der E-Mail bei. Bei der Abholung der Sterbeurkunden sind alle Unterlagen im Originale mitzubringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de