Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

    Sie benötigen eine Sterbeurkunde? Sterbeurkunden erhalten Sie nur beim Standesamt des Sterbeorts. Das Standesamt stellt sie aus dem Sterberegister aus.

    Beschreibung

    Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

    Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

    Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Sterbeurkunde
    • Internationale Sterbeurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beim Standesamt Ratingen können Sie Urkunden per E-Mail bestellen, standesamt@ratingen.de. Bitte fügen Sie zum Nachweis Ihrer Identität einen Scan Ihres Ausweises / Passes bei und geben Sie eine Anschrift für die Zusendung der Urkunde(n) an. Nennen Sie bitte Art und Anzahl der gewünschten Urkunde(n) Verwendungszweck, ggf. Art der Verwandtschaft Familienname, Geburtsname und Vornamen der betreffenden Person(en) bei Urkunden zur Geburt: Geburtsdatum und Geburtsort bei Urkunden zur Ehe: Heiratsdatum und Heiratsort bei Urkunden zur Lebenspartnerschaft: Datum und Ort der Begründung bei Urkunden zum Tod: Sterbedatum und Sterbeort Informationen zu den verschiedenen Arten von Urkunden finden Sie weiter unten in "Hinweise und Besonderheiten"

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33.20 - Abteilung Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstrasse 2a

    40878 Ratingen

    Kontakt

    Fax: 02102 550-9327

    Telefon Festnetz: 02102 550-3280

    E-Mail: standesamt@ratingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Beschreibung

    Neben der Eheschließung beraten wir Sie zu verschiedene Beurkundungen und Namensangelegenheiten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    42489 Wülfrath

    Öffnungszeiten

    Montags bis Freitags: 9.00 - 12.00 UhrDienstags: 13.30 - 16.00 UhrDonnerstags: 13.30 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02058 18 235

    E-Mail: standesamt@stadt.wuelfrath.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihrem Antrag fügen Sie bitte bei: Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) ggf. Nachweis der Verwandtschaft (z.B. eigene Geburtsurkunde, Eheurkunden etc.) ggf. Nachweis des berechtigten/rechtlichen Interesses (z.B. Vertrag, Bestallung)

    Voraussetzungen

    Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre):

    • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • die Eltern
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personenstandsurkunden dürfen nur an die betreffenden Personen selbst erteilt werden, sowie an Verwandte in gerader Linie, Ehegatten oder Geschwister und andere Personen mit Nachweis eines berechtigten Interesses. Urkunden werden von den Standesämtern immer aktuell (neu) im Original auf Grundlage des entsprechenden Registers ausgestellt. Eine bereits vorhandene Urkunde (z.B. aus dem Stammbuch) kann nicht kopiert und beglaubigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post

    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum
      • Sterbedatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
    • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen.

    Fristen

    keine

    Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 5 Tage

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungzeit für eine Urkundenausstellung liegt hier bei ca. 3 bis 5 Werktagen. Die Zusendung auf dem Postweg dauert teilweise mehr als 10 Tage. Wir bitten daher darum, von telefonischen Nachfragen innerhalb von 3 Wochen abzusehen. Falls Sie sehr kurzfristig eine Urkunde benötigen, können Sie per E-Mail eine Urkunde "zur Abholung" bestellen. Sie können die Urkunde dann kurzfristig während der Öffnungszeiten persönlich abholen oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person abholen lassen (bitte Ausweisdokument vorlegen).

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 10 Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 5 Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen beziehungsweise Sozialversicherungszwecke (Rentenversicherung) benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ratingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Personenstandsurkunden können ausgestellt werden: Urkunden im Stammbuchformat oder im Standardformat DinA4: Geburtsurkunde Eheurkunde Lebenspartnerschaftsurkunde Sterbeurkunde Beglaubigte Ausdrucke von Registern / Beglaubigte Abschriften von Einträgen (ausführliche Urkunden zur Verwendung bei anderen Standesämtern, Behörden oder Gerichten): begl. Ausdruck des Geburtenregisters / Abschrift des Geburtseintarges begl. Ausdruck des Eheregisters / Abschrift des Heiratseintrages begl. Ausdruck des Lebenspartnerschaftsregisters begl. Ausdruck des Sterberegisters / Abschrift des Sterbeeintrages Internationale Urkunden (mehrsprachig, zur Verwendung im Ausland): Internationaler Auszug aus dem Geburtseintrag (Formule A), Internationaler Auszug aus dem Heiratseintrag (Formule B) Internationaler Auszug aus dem und Sterbeeintrag (Formule C) Urkunden mit Apostille Zur Verwendung im Ausland wird (je nach Land) eine Apostille für Personenstandsurkunden gefordert. Eine Apostille für Urkunden des Standesamtes Ratingen ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen. Nähere Informationen hierzu (auch zu den Kosten und zur Bearbeitungsdauer) finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf Ordnung & Sicherheit | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de) Falls Sie wünschen, dass die von Ihnen hier beantragte Urkunde zur Anbringung einer Apostille direkt an die Bezirsregierung weitergeleitet wird, geben Sie dies bitte an und nennen Sie bitte das Land, für das die Urkunde mit Apostille benötigt wird.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Sterbefall, Standesamtsangelegenheit, Todesfall, Bestattungsurkunde, tot, Todesbescheinigung, Nachlassabwicklung, Sterbefallanzeige, Beerdigung, Bestattungsinstitut, Standesamtsangelegenheiten, Bestattung, Sterbefallbeurkundung, Hinterbliebene, Beerdigungsschein, Bestattung, Urkunde, Tod, Sterberegister, Personenstandsurkunde, Urkunde nachbestellen, internationale Sterbeurkunde, Sterbeurkunde, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de