Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Baumschutzssatzung finden Sie hier. Wenn Sie einen nach der Baumschutzsatzung geschützten Baum fällen oder beschneiden möchten, brauchen Sie eine Genehmigung. Den Antrag auf Erteilung einer Befreiung / Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung können Sie unten auf dieser Seite herunterladen. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an die: Stadtverwaltung AachenFachbereich Umwelt / Abt. 36/42Reumontstraße 152064 Aachen

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Das Servicecenter Call Aachen ist die erste telefonische Anlaufstelle für Bürger*innen der Stadt Aachen. Sie haben Fragen wir haben die Antworten: 0241 432-0.

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bäume, Ausnahmegenehmigung, Schnitt, Baum, Artenschutz, Landschaftsbestandteil, Naturschutz, Fällen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de