• Marienmünster (Landkreis Höxter, Nordrhein-Westfalen)
Naturschutzverein Anerkennung

Naturschutzverein Anerkennung

Umwelt- und Naturschutzvereine können sich gesetzlich anerkennen lassen. Sie haben dann eigene Mitwirkungsrechte an Verwaltungsentscheidungen und können mit der Verbandsklage gerichtlich gegen Verwaltungsentscheidungen vorgehen.

Beschreibung

Als Vereinigung, die vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert, können Sie sich nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkennen lassen.  Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob Ihre Vereinigung im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert und ob sie landesweit tätig ist.

Als anerkannte Vereinigung des Umwelt- und Naturschutzes haben Sie eigene Mitwirkungsrechte an Verwaltungsentscheidungen. Sie können sich beispielsweise an Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligen und haben spezielle Mitwirkungsrechte bei Verfahren im Naturschutz. Darüber hinaus können Sie mit der sogenannten Verbandsklage gerichtlich gegen Verwaltungsentscheidungen vorgehen, wenn diese gegen Umwelt- oder Naturschutzvorschriften verstoßen. Beteiligungsrechte für anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sehen beispielsweise § 15 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 63 Bundesnaturschutzgesetz vor. Das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ermöglicht es anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zudem, als Sachwalter von Natur und Umwelt den Rechtsweg zu beschreiten. Dies schafft Überprüfungsmöglichkeiten durch die Gerichte, beispielsweise, wenn einzelne Betroffene nicht selbst gegen ein Großvorhaben vorgehen können. 

Ansprechpartner

Für Marienmünster wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Formulare

Keine

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

1-3 Monate

Kosten

keine

Weitere Informationen

https://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/wer-macht-was/anerkannte-umwelt-und-naturschutzvereinigungen

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

Version

Technisch geändert am 07.01.2025

Stichwörter

Anerkennung von Vereinen, Umweltvereine, Naturschutzvereine, Umweltvereinigung, Naturschutzvereinigung, Verbandsklage

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de