Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal Verlängerung
    99089190020000

    Verlängerung des Waffenscheins für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen

    Wenn Sie den Waffenschein für erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie benötigen einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe sowie eine Waffenbesitzkarte für das Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten wie Personen- oder Objektschutz sowie Geld- und Werttransporte.

    Ein vorhandener Waffenschein kann vor Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden. Dies ist zweimal für bis zu drei Jahre möglich.

    Mitarbeitende, die aufgrund einer dienstlichen Weisung tätig werden, benötigen nur einen Waffenschein für das Bewachungsgewerbe, keine Waffenbesitzkarte.

    Sind Sie angestellte Person im Bewachungsgewerbe, wird der ausgestellte Waffenschein an die verantwortliche Person Ihres Arbeitgebers ausgehändigt.

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Leistung umfasst die Erteilung, Verlängerung und Entgegennahme von Anzeigen im Zusammenhang mit der gewerbsmäßigen oder selbstständigen Herstellung, dem Handel, dem Erwerb, Besitz, Führen sowie dem Verbringen von Waffen und Munition. Sie beinhaltet außerdem die Bearbeitung von Erlaubnissen für Bewachungsunternehmen und deren Personal, die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen, die Genehmigung von Stellvertretungen im erlaubnispflichtigen Waffengewerbe sowie die Entgegennahme von Anzeigen über die Aufnahme, Einstellung oder Änderung des Betriebs von waffenrechtlich relevanten Unternehmen und deren Zweigstellen.

    Nutzen Sie hierfür bitte die verlinkte Onlinedienstleistung.

    Online-Dienste

    Verlängerung des Waffenscheins für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen

    ID: L100002_148563469

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    Technisch erstellt am 24.07.2025

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    Verlängerung des Waffenscheins für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen

    ID: L100002_149149452

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    Waffen - Anzeige, Betrieb, Erlaubnis, Handel

    ID: L100002_158165476

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    Ansprechpartner

    Amt für Polizeiverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Landstraße 178

    41464 Neuss

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    Technisch geändert am 10.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

    Beschreibung

    ZA 1.4 Recht und Datenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Landstraße 178

    41464 Neuss

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 021313000

    E-Mail: ZA14.Neuss@polizei.nrw.de

    Version

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    als Kopie oder Foto

    • Sachkundenachweis

    Behördlicher Sachkundenachweis oder Nachweis eines behördlich zugelassenen gewerblichen Sachkundelehrgangsträgers. Der Sachkundenachweis muss den aktuellen Anforderungen des § 1 AWaffV entsprechen. Dies ist regelmäßig bei Sachkundeprüfungen der Fall, die nach dem 01.04.2003 abgelegt wurden.

    • Bedürfnisnachweis

    Bewachungsaufträge oder -angebote, aus denen Art und Umfang der Bewachungstätigkeit sowie die zu schützenden Personen, Objekte oder Werte explizit hervorgehen.

    • Nachweis über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1.000.000 Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden
    • Nachweis über die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen und der Munition gemäß § 36 WaffG
    • Angaben zu den in den Waffenschein einzutragenden Waffen (sofern bereits bekannt)

    für Antragstellende, die im Bewachungsgewerbe angestellt sind
    Bescheinigung des Arbeitgebers:

      • über ein aktuelles Arbeitsverhältnis und die Verwendung in einer Tätigkeit, bei der das Führen einer Waffe erforderlich ist. Die Bescheinigung muss Aussagen zum Umfang (Vollzeit oder Teilzeit) enthalten und, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist. Nicht relevante Informationen können geschwärzt werden.
      • mit Angabe, welche Art von Bewachungstätigkeit ausgeübt werden soll (Geldtransport, Werttransport, Objektschutz, Personenschutz)
      • mit Angaben, welche Waffe(n) geführt werden soll(en) (sofern bereits bekannt)
    • Amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten über die persönliche Eignung bei Bewerbenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Damit Ihr Waffenschein für das Bewachungsgewerbe verlängert werden kann, müssen Sie

    • mindestens 18 Jahre alt,
    • zuverlässig im Sinne von § 5 WaffG und
    • persönlich geeignet im Sinne von § 6 WaffG sein sowie
    • die erforderliche Sachkunde gem. § 7 WaffG und
    • das waffenrechtliche Bedürfnis gem. § 8 WaffG nachweisen.

    Zusätzlich darf die Geltungsdauer Ihres Waffenscheins noch nicht abgelaufen sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
    • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen.
    • Bei positiver Prüfung erteilt die Behörde die Verlängerung des Waffenscheins für das Bewachungsgewerbe.
    • Die Verlängerung der Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Geltungsdauer des vorhandenen Waffenscheins noch nicht abgelaufen ist.

    Fristen

    Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Geltungsdauer des vorhandenen Waffenscheins gestellt werden.

    Kosten

    Gebühr ab 150,00 EUR bis 200,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Online-Dienst

    https://bda.service.berlin.de/intelliform/assistants/intelliForm-Mandanten/default/Assistants-Dialoge/waffenschein_p_28/dialog;jsessionid=QC_OXSZBuac-rYkW01UtW83GMCbWS0ThdYOuM2Ux.BDA01?state=1ba0b702295dd3b4&cc=PaN9HPCtvspsy0q2ixKpUkytbRmsrUKhPxf63j5h-0

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 24.03.2025

    Stichwörter

    Waffenschein, Bewachungsgewerbe, waffenrechtliche Erlaubnis, Bewachungspersonal, Bewachungsunternehmen, Verlängerung Waffenschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024