Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung

    Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen

    Wenn Sie einen Auftritt mit pyrotechnischen Gegenständen wie beispielsweise Feuerwerke in Film-, Musical- und Fernsehstätten sowie in Theatern und bei Konzerten planen oder vorführen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Genehmigung für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden, wenn Sie

    • einen Bühnenauftritt mit pyrotechnischen Effekten oder feuergefährlichen Handlungen planen beziehungsweise 
    • explosionsgefährliche Stoffe oder feuergefährliche Handlungen in Film und Fernsehproduktionsstätten vorführen wollen.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Feuerwerkskörpern sind in verschiedene Kategorien eingeteilt.Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 dürfen nur von Pyrotechnikern abgebrannt werden.Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen auch von Privatpersonen erworben und abgebrannt werden. Dies gilt nur für volljährige Personen.Der Verkauf ist in der Zeit vom 29.12. - 31.12. des Jahres per Gesetz freigegeben. Ist einer der genannten Tag ein Sonntag, ist der Verkauf bereits ab dem 28.12. des Jahres zulässig.Abgebrannt werden dürfen die Feuerwerkskörper nur an Sylvester und Neujahr, d.h. 31.12 des jeweils laufenden Jahres und 01.01. des neuen Jahres.Außerhalb dieses Zeitraumes benötigt man zum Erwerb und Abbrennen von Feuerwerkskörpern eine Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde, die nur in besonders begründeten Fällen erteilt wird. Anträge sind spätestens 14 Tage vorher einzureichen. Hierbei sind Ort und Zeitpunkt des Abbrennens sowie Art und Anzahl der Feuerwerkskörper( Angabe der jeweiligen "BAM-Nr.") konkret zu benennen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Allgemeine/ besondere Ordnungs- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8399

    Telefon Festnetz: 0241 432-8330

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls Nachweis des Befähigungsscheines oder den Nachweis der Erlaubnis

    Voraussetzungen

    • Um eine Genehmigung erhalten zu können, müssen Sie volljährig sein.   
    • Für Effekte der Kategorie T1 müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen mehr erfüllen.
    • Für Effekte der Kategorie T2 bedarf es einer Erlaubnis beziehungsweise eines Befähigungsscheines.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 23 Abs. 6 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung von pyrotechnischen Gegenständen für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden in Fernseh-, Musical- und Filmstätten sowie in Theatern und bei Konzerten können Sie schriftlich und online beantragen. Der Antrag geht bei der zuständigen Behörde ein.
    Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen wollen:

    • Nach Antragseingang wird dieser formell geprüft und gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.
    • Es findet eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit (Zulassung Pyrotechniker, Effektgeräte, Abstände et cetera) statt.
    • Wenn die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen nicht bestanden ist, wird mit dem Pyrotechniker  beziehungsweise der Pyrotechnikerin sowie der antragsstellenden Person über nötige Änderungen gesprochen. Wenn die Prüfung bestanden ist, wird ein Termin zur Erprobung der pyrotechnischen Effekte und/oder feuergefährlichen Handlungen in Anwesenheit des Pyrotechnikers beziehungsweise der Pyrotechnikerin vereinbart.
    • Die Genehmigung unter Vorbehalt wird erteilt.
    • Die Erprobung der Effekte findet statt, ein Abnahmeprotokoll wird vor Ort erstellt. Die Genehmigung ist nun vollständig erteilt.

    Wenn Sie die Genehmigung Online beantragen wollen: 

    • Sie rufen den Online Dienst auf
    • Sie können ohne eine weitere Anmeldung fortfahren, Sie können sich auch über das Servicekonto Business anmelden. Ihre Unternehmensdaten können dann nach Erstanmeldung aus dem Servicekonto automatisch in den Online Antrag übernommen.
    • Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus
    • Es müssen für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden alle notwendigen Unterlagen mit eingereicht werden. Hierfür können Sie Nachweise hochladen.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Die Genehmigung muss mindestens 2 Wochen vor Datum des Bühnenauftritts beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert je nach Aufwand mindestens 14 Tage.

    Kosten

    EUR 53,00 pro halbe Stunde Tätigkeit, inklusive Wegezeit, Büroarbeitszeit und Abnahme vor Ort
    Fahrkostenpauschale: EUR 8,10 
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Genehmigungen zum Abbrennen auf öffentlichen Straßen und Plätzen werden grundsätzlich nicht erteilt. Oberstes Gebot beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist die Rücksichtnahme auf andere Menschen, auf Tiere und Gebäude. Generell verboten ist das Zünden von Feuerwerks- und Knallkörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie an Reet- und Fachwerkhäusern.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Inneres und Sport Hamburg - Amt Feuerwehr - Westphalensweg 1 20099 Hamburg am 18.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Brandpaste, Feuergefährliche Handlungen, Lycopodium, Film, Theater, Brennbar, Brangel, Konzerte, Sicherheitsmaßnahmen, Pyropapier, Feuerwerkspektakel, Flammenausstoß, Pyrotechnik, Musicals, Pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerke, Erprobung von Feuerwerken, Show Effekte, Funkenregen, Feuerspucken, Schwärmer, Flammenwerfer, Tourneen, Abbrennen, Rakete, Special Effects, Bühnenauftritte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de