Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition Erteilung
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    Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen

    Wenn Sie gewerbsmäßig mit Waffen oder Munition handeln wollen, benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Für den gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Gleiches gilt, wenn Sie selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Waffenhandel betreiben.

    Die Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

    Sie sind verpflichtet, den Umgang mit Schusswaffen elektronisch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Leistung umfasst die Erteilung, Verlängerung und Entgegennahme von Anzeigen im Zusammenhang mit der gewerbsmäßigen oder selbstständigen Herstellung, dem Handel, dem Erwerb, Besitz, Führen sowie dem Verbringen von Waffen und Munition. Sie beinhaltet außerdem die Bearbeitung von Erlaubnissen für Bewachungsunternehmen und deren Personal, die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen, die Genehmigung von Stellvertretungen im erlaubnispflichtigen Waffengewerbe sowie die Entgegennahme von Anzeigen über die Aufnahme, Einstellung oder Änderung des Betriebs von waffenrechtlich relevanten Unternehmen und deren Zweigstellen.

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    Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen

    ID: L100002_148568071

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    Technisch erstellt am 24.07.2025

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

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    Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen

    ID: L100002_149149450

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

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    Waffen - Anzeige, Betrieb, Erlaubnis, Handel

    ID: L100002_158165482

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Amt für Polizeiverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Landstraße 178

    41464 Neuss

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    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2025

    Technisch geändert am 10.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

    Beschreibung

    ZA 1.4 Recht und Datenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Landstraße 178

    41464 Neuss

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 021313000

    E-Mail: ZA14.Neuss@polizei.nrw.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2025

    Technisch geändert am 11.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

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    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis Ihres Bedürfnisses, z.B. Gewerbeanmeldung, sofern Sie nicht selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind
    • Nachweis Ihrer Sachkunde
    • Nachweis Ihrer Fachkunde 
    • Nachweis zu Ihrer Niederlassung und Ihren Betriebs beziehungsweise Geschäftsräumen
    • Gegebenenfalls Abschrift bereits erteilter Waffenherstellungserlaubnis
    • Nachweis (Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten), dass Ihre Waffen und Ihre Munition sicher untergebracht werden

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
    • Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
    • Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes. Sie werden den Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausüben.
    • Sie sind fachkundig im Sinne des Waffengesetzes

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
    • die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
    • Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Fachkunde, Ihre Sachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 WaffG)
    • die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen

    Fristen

    Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

    Der Inhaber einer Erlaubnis nach §21 Absatz 1 WaffG hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Kosten

    Gebühr ab 300,00 EUR bis 2.000,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Waffenhändlerin, Waffengeschäft, Waffenhändler, Jagdgeschäft, gewerbsmäßiger Waffenhandel, Munitionshandel, Waffenhandel, Gewerbsmäßiger Munitionshandel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024