Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen
- In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.
Beschreibung
- In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.
- Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
erforderliche Unterlagen
Keine Unterlagen oder Anträge notwendig, solange die gesetzlichen Tatbestände und Bestimmungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.
Bearbeitungsdauer
Keine Unterlagen oder Anträge notwendig, solange die gesetzlichen Tatbestände und Bestimmungen erfüllt sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.08.2025
Stichwörter
Transportieren, Führen, Lagern, Verwahren