Ausnahmen für die Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen Zulassung
    99089082007000

    Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen

    -    In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen.

    Beschreibung

    • In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. 
    • Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
       

    erforderliche Unterlagen

    Keine Unterlagen oder Anträge notwendig, solange die gesetzlichen Tatbestände und Bestimmungen erfüllt sind.

    Voraussetzungen

    Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Unterlagen oder Anträge notwendig, solange die gesetzlichen Tatbestände und Bestimmungen erfüllt sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.08.2025

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 19.12.2025

    Stichwörter

    Transportieren, Führen, Lagern, Verwahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024