Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich

    Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für den gewerblichen Bereich

    Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 7 SprengG (Sprengstoffgesetz) oder einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG beantragen wollen, benötigen Sie die entsprechende Fachkunde. Diese wird i. d. R. in einem staatlich anerkannten Lehrgang vermittelt. Um zu diesem Lehrgang zugelassen zu werden, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

    Beschreibung

    Sie wollen an einem Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen?

    Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV).

    Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für den gewerblichen Bereich vorgesehen.

    Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG bzw. zur Aufnahme einer Tätigkeit als verantwortliche Person (gem. § 21 SprengG).

    Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Beschreibung

    Sicherheit u. Ordnung In der Abt. Sicherheit u. Ordnung (Abt. 32) werden folgende Aufgabenbereiche wahrgenommen: Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Ausländerangelegenheiten Jagd u. Fischerei Gewerbe, Schwarzarbeit Bußgelder Schornsteinfegerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Personalausweis oder Reisepass

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollständig ausgefüllter, unterschriebener Antrag und dei Kopie Ihres Ausweises (Personlausweis/Reisepass)

    Voraussetzungen

    1. Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahmen möglich)
    2. persönliche Eignung gem. § 8b SprengG

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihren Antrag auf die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Dafür sind eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. die entsprechenden persönlichen Daten notwendig.

    Im Antrag müssen Sie angeben, mit welchen explosionsgefährlichen Stoffen Sie aus welchem Grund später Umgang und / oder Verkehr betreiben.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Euskirchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sollten Sie rund 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 8 Wochen

    Kosten

    Von EUR 100 bis EUR 1.000

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Erlaubnis, Zuverlässigkeit, § 20 Sprengstoffgesetz, Fachkunde, Befähigungsschein, UB, § 7 SprengG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English