Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

    Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

    Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. 

    Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.

    Beschreibung

    Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.

    Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 01.01. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

    Den Rest des Jahres dürfen Sie ein Feuerwerk nur abbrennen, wenn Sie im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind.

    Außerhalb des Jahreswechsels können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Die örtlich zuständige Sprengstoffbehörde prüft ihren Antrag darauf, ob eine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ob ein begründeter Anlass vorliegt und ob alle relevanten Dokumente vorliegen.

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31.12. bis 01.01. eines jeden Jahres abgebrannt werden. Außerhalb dieser Zeit. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.Die Kategorie 2 umfasst das klassische Silvesterfeuerwerk, welches auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen abgebrannt werden darf. Bitte beachten Sie hierzu die Angabe der Kategorie auf der Verpackung der Feuerwerkskörper.Eine Ausnahmegenehmigung können Sie nur schriftlich per Email oder Brief beantragen. Der Antrag ist formlos möglich, muss jedoch folgende Angaben enthalten:Name, Anschrift und Telefonnummer der den Antrag stellenden PersonOrt des Feuerwerks (möglichst genaue Angabe)Datum des FeuerwerksUhrzeit des FeuerwerksAnlass des FeuerwerksMit der Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen der Feuerwerkskörper erhalten Sie auch eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb der Feuerwerkskörper im Handel. Feuerwerke anderer Kategorien (Höhenfeuerwerk, Bühnenfeuerwerk, pyrotechnische Effekte, etc.) dürfen grundsätzlich nur durch Inhaber eines Befähigungsscheines abgebrannt werden. Die beabsichtigten Feuerwerke sind mit den gleichen Angaben wie im oben genannten Verfahren beschrieben dem Ordnungsamt spätestens 14 Tage vor dem Abbrenndatum schriftlich anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
    • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
    • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
       

    Voraussetzungen

    • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Feuerwerk der Kategorie 2: 40,00 EuroFeuerwerk anderer Kategorien: Nach Aufwand

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 01.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Besondere Anlässe, Pyrotechnik, Runder Geburtstag, Brennbar, Knaller, Firmen Event, Kanonenschläge, Besonderer Anlass, Böller, Feuerwerk, Abbrennen, Schwärmer, Kleinfeuerwerk, Festlichkeit, Firmenevent, Explosionsgefährliche Stoffe, Raketen, Feuerwerksraketen, Vereinsfeier, Sprenggesetz, Hochzeit, Feuerwerksbatterien, Feuerwerkskörper

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English