Buchmacher Erlaubnis
    99089041005000

    Erlaubnis als Buchmacher beantragen

    ​​Wenn Sie als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.​ Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird erteilt für

    • die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden,
    • für Sie als verantwortlichen Buchmacher und
    • für die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.  

    Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden. Es ist auch eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.  

    Buchmacher können bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde (Pferderennen)

    • selbständig im eigenen Namen und für eigene Rechnung Wettverträge abschließen oder
    • für einen Totalisator oder einen anderen Buchmacher Wettverträge vermitteln oder
    • im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung Wettverträge abschließen.

    Die Wetten müssen zu festen Gewinnquoten auf der Rennbahn für die am Renntag stattfindenden Rennen angeboten werden. Ansonsten steht es dem Buchmacher frei, die Wetten auch zum Totalisatorkurs anzubieten. Als Buchmacher können Sie sich in Ausübung des Buchmachergewerbes bei der Vermittlung und des Abschlusses von Pferdewetten durch Angestellte (Buchmachergehilfen) vertreten lassen.

    Buchmacher garantieren als Wettanbietende die Auszahlung der Gewinne. Der Anteil aus den Wetteinnahmen, der nicht als Gewinn ausgeschüttet wird, verbleibt abzgl. Steuern als Gewinnmarge.

    Online-Dienste

    Buchmacher Erlaubnis

    ID: L100002_145750424

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2025

    Technisch geändert am 30.06.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Erlaubnis als Buchmacher beantragen

    ID: L100002_148569219

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2025

    Technisch geändert am 24.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Erlaubnis als Buchmacher beantragen

    ID: L100002_149151410

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2025

    Technisch geändert am 30.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 21 - Glücksspiel

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2671

    E-Mail: gluecksspiel@brd.nrw.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2025

    Technisch geändert am 01.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Bezirksregierung Düsseldorf

    Beschreibung

    Dezernat 21 (Glücksspiel)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2025

    Technisch geändert am 12.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als drei Monate) – bei Personen und Kapitalgesellschaften als Antragstellerinnen (z. B. GmbH) für die zur Geschäftsführung befugten Personen
    • Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
    • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Buchmachereigewerbe als Buchmachergehilfe eines zugelassenen Buchmachers. Antragstellende können den Nachweis fachlicher Eignung auch auf andere Weise erbringen, in diesem Fall ist eine Stellungnahme des Deutschen Buchmacherverbandes e. V., einzuholen.
    • Nachweis eines Eigenkapitals in Höhe von EUR 25.000. Dabei haben Antragstellende nachzuweisen, dass es sich hierbei auch nicht teilweise um geliehenes Geld oder um Kapital aus einer Teilhaberschaft Dritter handelt.
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für die Rennwettsteuer zuständigen Finanzamts – bei Personen und Kapitalgesellschaften als Antragstellerinnen auch für die zur Geschäftsführung befugten Personen,
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer zuständigen Finanzamts 
    • Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag bei Personen und Kapitalgesellschaften als Antragstellerinnen
    • Grundrisszeichnung der Wettannahmestelle und Ablichtung des Mietvertrages (ggf. Eigentumsnachweis) für dieses Geschäftslokal
    • Sicherheitsleistung in der Höhe von EUR 2.500 je Buchmacherwettannahmestelle und je Buchmachergehilfe EUR 500
    • Sozialkonzept gemäß § 2 Abs. 5 und § 6 GlüStV
    • ggf. Nachweis über die Schulung der Buchmachergehilfen (z.B. durch entsprechende Teilnahmebescheinigungen), insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach § 4 Abs. 3 und § 7 GlüStV

    Voraussetzungen

    ​​Sie müssen eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Buchmachereigewerbe als Buchmachergehilfe bei einem zugelassenen Buchmacher nachweisen können.​ 

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Buchmachererlaubnis bei der zuständigen Stelle, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
    • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
    • Wenn keine Versagungsgründe vorliegen und Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens eine Erlaubnis und eine Urkunde.

    Die Erlaubnis kann mit einer Befristung oder einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit einer Auflage oder einem Vorbehalt einer nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage verbunden werden. Sie kann auch auf einzelne Veranstaltungen beschränkt werden.​

    Fristen

    Gültigkeitsdauer der Erlaubnis befristet​ 

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.​ 

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    Bei Anträgen auf die Erteilung der Erlaubnis eines Buchmachers können hinsichtlich der Zuverlässigkeit weitergehende Ermittlungen geführt werden (z. B. Beteiligung der Kreispolizeibehörde, des Deutschen Buchmacherverbandes und des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e. V.)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Glückspiel, Pferderennen, Buchmacher, Wetterlaubnis, Wetten, Buchmachererlaubnis, Rennbahn, Wettbüro, Pferdewetten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024