Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Änderung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle

    Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Änderung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle

    Wenn Sie Online-Poker veranstalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis kann online oder schriftlich beantragt werden.

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Poker stellen.

    Online-Pokerspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.

    Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.

    Antragstellende können die Veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte) sein.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie in Bad Honnef eine Veranstaltung organisieren und durchführen möchten, müssen Sie dieses frühzeitig bei der Verwaltung anzeigen. Grundsätzlich gilt eine Meldefrist von vier Wochen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 erwarteten Besuchern/Teilnehmern ist der Antrag mindestens 6 Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn einzureichen. Erst durch die Anzeige und eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung ist es möglich, das konkrete Gefährdungspotenzial und die Komplexität der Prüfung einzustufen. Nach Eingang Ihrer Anzeige erfolgt daher eine erste Prüfung durch die Ordnungsbehörde als Koordinierungsstelle. Von dort werden die eingereichten Unterlagen an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet. Die beteiligten Stellen (Polizei, Feuerwehr, Stadtverwaltung) prüfen daraufhin, welche Maßnahmen erforderlich sind. Die in der jeweiligen Erlaubnis enthaltenen Auflagen sollen dann gewährleisten, dass die Veranstaltung für Teilnehmer, Besucher und Anwohner in jeder Hinsicht gefahren- und störungsfrei abläuft. Großveranstaltungen Bei Großveranstaltungen soll ein detailliertes Veranstaltungskonzept vorgelegt werden. Je nach Bewertung kann dann in Abstimmung mit anderen Stellen/Fachämtern und weiteren Sicherheitsbehörden ein ausführliches Sicherheitskonzept notwendig werden. Nachtruhe Der wohl häufigste Zwischenfall - egal ob private oder öffentliche Party - ist die Ruhestörung durch zu laute Musik und feiernde (laute) Gäste. Wichtig ist hier die Beachtung der Nachtruhe von 22:00-06:00 Uhr. Nachbarn, die sich gestört fühlen, haben das Recht auf Ruhe und können dies mittels Polizei und/oder Ordnungsbehörde auch einfordern. Die Veranstaltung sollte daher frühzeitig den direkten Nachbarn angekündigt werden. Oft gibt es dafür Verständnis und es kann durchaus auch einmal länger gefeiert werden, selbst wenn kein Rechtsanspruch darauf besteht. Auch Hinweiszettel in den Briefkästen der Nachbarn können helfen, einem Streit aus dem Wege zu gehen, aber auch hier gilt: Ein Aushang ist zwar nett, im Zweifel bewirkt er aber nichts, wenn ein Nachbar seine Ruhe haben möchte. Eine Ausnahme von der gesetzlich vorgegebenen Nachtruhe für private Veranstaltungen gibt es nicht. Für öffentliche Veranstaltung besteht in Einzelfällen die Möglichkeit einer Ausnahme, sofern ein öffentliches Bedürfnis für die Veranstaltung bejaht wird und dieses Bedürfnis das Ruhebedürfnis der Anwohner überwiegt Veranstaltungen nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, im Zusammenhang mit Wettvermittllung, Glückspielveranstaltungen und Sportwetten werden nicht im Ordnungsamt Bad Honnef bearbeitet. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an: veranstaltungen@bad-honnef.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeughausstr. 2-10

    50667 Köln

    Kontakt

    Fax: 02211472305

    Telefon Festnetz: 02211472159

    E-Mail: Gluecksspiel@bezreg-koeln.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Darstellung der Gesellschaftsstruktur 
    • Führungszeugnis 
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
    • Gewerbeanmeldung (Kopie)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung 
    • Bescheinigung des fur die Steuer auf Online-Poker zuständigen Finanzamtes
    • Ausdruck aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder 
    • Sachkundenachweis 
    • Rechtmäßige Herkunft der erforderlichen Mittel 
    • Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprufers beziehungsweise einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin
    • Darstellung der Wirtschaftlichkeit unter Berucksichtigung der Abgabenpflichten (Wirtschaftlichkeitskonzept)
    • Zahlungsabwicklungskonzept
    • IT-Sicherheitskonzept
    • Geldwäschekonzept
    • Sozialkonzept
    • Vertriebskonzept
    • Werbekonzept
    • Darlegung, welche spielrelevanten Informationen den Spielern auf der Internetseite zur Verfugung gestellt werden und wie dies dargestellt ist
    • Darlegung, wie die Aufklärung uber die Suchtrisiken der angebotenen Online-Pokerspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und die Beratungs- und Therapiemöglichkeiten erfolgen
    • Mitteilung der voraussichtlichen Höhe der Spieleinsätze in der Bundesrepublik Deutschland der nächsten 5 Jahre
    • Darstellung der Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen
    • Ausdruck der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) fur Online-Poker im Internet
    • Erklärung Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüferin zur Leistungsfähigkeit
    • Erklärung Steuerberater oder Steuerberaterin, Rechtsberater oder Rechtsberaterin, Erklärung Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zur Leistungsfähigkeit

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erlaubnis einer VeranstaltungDas Antragsformular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden. LageplanSkizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne. ggf. Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)Falls die Verkehrsführung geändert werden soll.Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein, Straßen zu sperren oder, Halteverbots-Zonen einzurichten. In solchen Fällen benötigen wir eine Skizze der Umgebung mit allen Verkehrszeichen, Ampeln und anderen Verkehrs-Einrichtungen, die für die Veranstaltung erforderlich sind. VeranstaltererklärungVeranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrGHaftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung) Nachweis über den Versicherungsschutzzum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages Schätzung der BesucherzahlAnzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier) ggf. Zustimmung von BetroffenenJe nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel: die Zustimmung der Nachbarschaft die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (Lärmschutz)wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind (gem. § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin) ggf. GEMA Mitgliedschaftfalls Sie Musik abspielen oder aufführen möchtenWer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA. Weitere UnterlagenIm Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.

    Voraussetzungen

    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können

    Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:

    • Erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber und Beteiligungsverhältnisse)
    • Leistungsfähigkeit (ausreichend Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
    • Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    VersicherungsschutzErforderlich ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich sein. Rechtzeitiger AntragGrundsätzlich gilt eine Meldefrist von vier Wochen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 erwarteten Besuchern/Teilnehmern ist der Antrag mindestens 6 Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 4, 4a, 12 fortfolgende und 22b des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020

    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Strassenverkehrsordnung (StVO) Landesimmissionsschutzgesetz NRW Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) - Feuerwerk Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) - Feuerwerk Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

    Rechtsbehelf

    Klagemöglichkeit (es ergeht eine Rechtsbehelfsbelehrung mit der jeweiligen Erlaubniserteilung)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung von Online-Poker sowohl online als auch schriftlich beantragen.

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung von Online-Poker schriftlich beantragen wollen:

    • Bearbeiten Sie im ersten Schritt den "Hauptantrag".
    • Im Hauptantrag machen Sie Angaben zum Veranstaltenden, zu allen vertretungsbefugten und weiteren verantwortlichen Personen. Des Weiteren sind Angaben zur Zuverlässigkeit des Veranstaltenden und Angaben zum Vertrieb und Abwicklung zu tätigen.
    • Sie müssen Ihren Antrag vollständig bearbeitet haben, bevor Sie diesen einreichen. Es ist zulässig, dass geforderte Dokumente nachgereicht werden, sofern sie bei der Antragstellung noch nicht vorlagen. Die zuständige Behörde kann Anträge jedoch nur dann abschließend bearbeiten, wenn alle Dokumente eingereicht wurden.
    • Im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde müssen Sie die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens EUR 5 Millionen bis zu maximal EUR 50 Millionen sicherstellen.
    • Nachdem Sie den Hauptantrag gestellt haben, müssen Sie einen nachgelagerter Antrag für die einzelnen virtuellen Automatenspiele einreichen. Machen Sie dabei Angaben zum technischen Zugang zu den virtuellen Automatenspielen, sowie allen Details (Name, Art, URL, Kategorie und die Spielregeln). Der nachgelagerte Antrag kann durch Sie unmittelbar nach dem Hauptantrag gestellt werden, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erteilung der Erlaubnis bezogen auf den Hauptantrag.
    • Nach Abschluss der Prüfung und Bewilligung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid postalisch.

    Wenn Sie den Antrag online beantragen wollen:

    • Legen Sie sich ein Unternehmens-/ Bürgerkonto online an.
    • Den Erlaubnisbescheid erhalten Sie in diesem Fall direkt über Ihr Servicekonto.
    • Die Kommunikation mit der GGL funktioniert ebenso über Ihr Servicekonto.
    • Die restlichen Schritte sind mit dem schriftlichen Verfahren identisch.

    Fristen

    Geltungsdauer in der Regel 5 Jahre. In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung ist maßgeblich von der Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen abhängig und von der Reaktionszeit auf etwaige Nachforderungsschreiben. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.

    Kosten

    variabel

    Hinweise (Besonderheiten)

    In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig.

    In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Inneres und Sport (BIS) - am 24.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English