Erlaubnis beantragen, Sportwetten durchzuführen oder zu vermitteln
Wenn Sie Sportwetten veranstalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis kann online oder schriftlich beantragt werden.
Beschreibung
Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten stellen.
Sportwetten dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.
Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.
Antragstellende können die veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen) sein.
Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland kann nur von Antragstellenden mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beantragt werden.
Hinweise für Aldenhoven: Inhalte der zuständigen Stelle
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven
Vor dem Rathaus befindet sich eine Ladesäule für Elektroautos.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten:(nur nach Terminvereinbarung)Montag bis Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 UhrDienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 UhrDonnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhrsamstags: geschlossensonntags und an allen Feiertagen: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 02464 586223
E-Mail: ordnungsamt@aldenhoven.de
erforderliche Unterlagen
- Darstellung der Gesellschaftsstruktur
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bescheinigung des fur die Steuer auf Virtuelle Automatenspiele zuständigen Finanzamtes
- Ausdruck aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder
- Sachkundenachweis
- Rechtmäßige Herkunft der erforderlichen Mittel
- Bescheinigung eines unabhängigen Wirtschaftsprufers beziehungsweise einer unabhängigen Wirtschaftsprüferin
- Darstellung der Wirtschaftlichkeit unter Berucksichtigung der Abgabenpflichten (Wirtschaftlichkeitskonzept)
- Zahlungsabwicklungskonzept
- IT-Sicherheitskonzept
- Geldwäschekonzept
- Sozialkonzept
- Vertriebskonzept
- Werbekonzept
- Darlegung, welche spielrelevanten Informationen den Spielern auf der Internetseite zur Verfugung gestellt werden und wie dies dargestellt ist
- Darlegung, wie die Aufklärung uber die Suchtrisiken der angebotenen virtuellen Automatenspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und die Beratungs- und Therapiemöglichkeiten erfolgen
- Mitteilung der voraussichtlichen Höhe der Spieleinsätze in der Bundesrepublik Deutschland der nächsten 5 Jahre
- Darstellung der Maßnahmen zur Verhinderung von Manipulationen
- Ausdruck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fur virtuelle Automatenspiele im Internet
- Erklärung Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Wirtschaftsprüferin zur Leistungsfähigkeit
- Erklärung Steuerberater oder Steuerberaterin, Rechtsberater oder Rechtsberaterin, Erklärung Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zur Leistungsfähigkeit
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können.
Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:
- Erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse)
- Leistungsfähigkeit (ausreichend Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
- Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021) vom 29. Oktober 2020
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit (es ergeht eine Rechtsbehelfsbelehrung mit der jeweiligen Erlaubniserteilung)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung von Sportwetten kann online und schriftlich beantragt werden.
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung von Sportwetten schriftlich beantragen wollen:
- Bearbeiten Sie im ersten Schritt das Formular "Hauptantrag".
- Im Hauptantrag machen Sie Angaben zum Veranstaltenden, zu allen vertretungsbefugten und weiteren verantwortlichen Personen. Des Weiteren sind Angaben zur Zuverlässigkeit des Veranstaltenden und Angaben zum Vertrieb und Abwicklung zu tätigen.
- Sie müssen Ihren Antrag vollständig bearbeitet haben, bevor Sie diesen einreichen. Es ist zulässig, dass geforderte Dokumente nachgereicht werden, sofern sie bei der Antragstellung noch nicht vorlagen. Die zuständige Behörde kann Anträge jedoch nur dann abschließend bearbeiten, wenn alle Dokumente eingereicht wurden.
- Im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde müssen Sie die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens EUR 5 Millionen bis zu maximal EUR 50 Millionen sicherstellen.
- Nachdem Sie den Hauptantrag gestellt haben, müssen Sie einen nachgelagerter Antrag für die einzelnen virtuellen Automatenspiele einreichen. Machen Sie dabei Angaben zum technischen Zugang zu den virtuellen Automatenspielen, sowie allen Details (Name, Art, URL, Kategorie und die Spielregeln) Der nachgelagerte Antrag kann durch Sie unmittelbar nach dem Hauptantrag gestellt werden, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erteilung der Erlaubnis bezogen auf den Hauptantrag.
- Nach Abschluss der Prüfung und Bewilligung durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid postalisch.
Wenn Sie den Antrag online beantragen wollen:
- Legen Sie sich ein Unternehmens-/ Bürgerkonto online an.
- Den Erlaubnisbescheid erhalten Sie in diesem Fall direkt über Ihr Servicekonto.
- Die Kommunikation mit der GGL funktioniert ebenso über Ihr Servicekonto.
- Die restlichen Schritte sind mit dem schriftlichen Verfahren identisch.
Fristen
Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer (bei fester Zeit): In der Regel 5 Jahre
In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung ist maßgeblich von der Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen abhängig und von der Reaktionszeit auf etwaige Nachforderungsschreiben. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verfügbarkeit der digitalen Antragsstrecke in diesem Onlinedienst beginnt ab 1.1.2023. Ab dann liegt die Zuständigkeit für Erlaubniserteilung von Sportwetten im Internet bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Bis dahin können Anträge beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden.
In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die BIS (Behörde für Inneres und Sport) in Hamburg zuständig.
In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.
Hinweise für Aldenhoven: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Glücksspiel - Sportwetten (RP Darmstadt)
https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/sportwetten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) - Glücksspielaufsicht - am 24.06.2022
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