Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben etwas verloren? Oder etwas gefunden? Dann sind Sie hier genau richtig!

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

    Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.

    Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Fundbüro ist die Anlaufstelle für alle Fundsachen im Stadtgebiet Delbrück. Hier werden sie gesammelt, registriert und - wenn möglich - dem Eigentümer zurückgegeben.Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Fundbüro bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

    Zuständigkeit

    Fahrgast-Service der Deutschen Bahn und der Unternehmen des Öffentlichen Personenverkehrs

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses Himmelreichallee 20 und ist barrierefrei erreichbar. Im Bürgerbüro werden neben den klassischen Meldeamtsaufgaben weitere Aufgaben aus verschiedenen Verwaltungsbereichen bearbeitet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr14:00 - 16:30 UhrDonnerstag:07:30 - 18:00 UhrFreitag:08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-190

    E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Fund- oder Verlustanzeige
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
      • Personalausweis
      • Zweitschlüssel
      • IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops

    Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.

    • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
    • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

    Formulare

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fundanzeige

    Voraussetzungen

    • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR10,00 hat.
    • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:

    • Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
    • Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
    • In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
    • Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.

    Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben etwas verloren?Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (beispielsweise bei Ausweispapieren) informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich. Sie können auch gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail nachfragen. Denken Sie aber bitte daran, dass es unter Umständen einige Tage bis Wochen dauern kann, bis eine Fundsache den Weg ins Fundbüro gefunden hat.Das Fundbüro lagert die gefundenen Sachen 6 Monate ab Meldedatum der Fundsache ein. Wird in dieser Frist kein Eigentümer ermittelt, geht das Eigentum an der Fundsache automatisch auf den Finder über. In diesem Fall werden Sie als Finder angeschrieben.Sie haben etwas gefunden?Geben Sie die gefundene Sache im Fundbüro der Stadt Delbrück ab oder melden Sie sich telefonisch im Bürgerbüro. Die Fundsache wird dann hier registriert und Sie werden als Finder erfasst. Alternativ können Sie die Fundsache auch über das oben angefügte Antragsformular melden. Fundsachen mit einem Wert von unter 10,00 Euro brauchen Sie nicht melden.Kann innerhalb einer 6-monatigen Frist nach Meldedatum der Fundsache kein Eigentümer ermittelt werden, geht das Eigentum an der Fundsache automatisch auf Sie als Finder über. In diesem Fall werden Sie nach 6 Monaten automatisch von uns angeschrieben.

    Fristen

    • Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
    • Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige

    Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen) Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

    Bearbeitungsdauer

    wenige Stunden bis 2 Tage

    Kosten

    • keine
    • gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    gegebenenfalls Verwaltungsgebühr ab einem Wert von 26 Euro in unterschiedlicher Höhe bei Verwahrung der Fundsache im Rathaus 1 Euro bis 25 Euro = Gebührenfrei über 25 Euro bis 150 Euro = 10 Euro über 150 Euro bis 500 Euro = 15 Euro über 500 Euro = 20 Euro je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsische Staatskanzlei am 05.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schlüssel, Verlustanzeige, Rucksack, Ausweis, Smartphone, Wertsachen, Suchanzeige, Fundbüro, Schirm, Mobiltetefon, Handy, Fundsache, Brille, Dokument, Finder, Tablet, Verlustsache, Gegenstände, Fahrrad

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de