Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

    Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

    Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.

    Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

    Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

    Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung hat für persönliche Vorsprachen auf Terminsprechzeiten umgestellt, um lange Wartezeiten und Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden. Termine können Sie mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in für Ihr Anliegen telefonisch vereinbaren. Persönliche Vorsprachen sind nur unter Einhaltung der geltenden Corona-/Hygienevorschriften möglich. Wenn Sie etwas verloren haben Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom*von der Eigentümer*in gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und eines Eigentumsnachweises abgeholt werden. Nur in ganz seltenen Fällen erfolgen Abgaben von Fundgegenständen noch am selben Tag des Verlustes. Nachfragen empfehlen sich daher erst nach zwei bis drei Arbeitstagen. Sollte der*die Eigentümer*in einer Fundsache im Fundbüro bekannt sein, wird die betroffene Person schriftlich benachrichtigt. Fundgegenstände von nicht in Aachen wohnenden Personen werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt. Fundsachen von Personen aus dem Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung zugesandt. Sie haben einen Gegenstand im Bus oder in einem Zug der Deutschen Bahn verloren/gefunden kontaktieren Sie die passende Servicestelle (ASEAG, TAETER Aachen, Deutsche Bahn). Fahrräder, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt und lange ungenutzt bleiben, werden oftmals als Fundsachen beim Fundbüro angezeigt, bzw. abgegeben. Fundbüro online: Verlorene Gegenstände online einsehen Fundbüro online: Anzeige aller Fundsachen Wenn Sie etwas gefunden haben Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen.Die Fundsache kann vom Finder zur dortigen Verwahrung abgegeben oder zu Hause verwahrt werden. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro fünf Prozent, von dem Mehrwert drei Prozent.Wenn der*die Eigentümer*in der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finder die abgegebene Fundsache erhalten. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert.Haben Sie eine Fundsache in einem Bus bzw. Bahn gefunden, setzen Sie sich bitte mit dem Beförderungsunternehmen in Verbindung.Sie können eine Online-Fundanzeige aufgeben, wenn Sie den Fundgegenstand selbst in Verwahrung nehmen. Sollte ein gefundener Gegenstand, z.B. Schlüsselbund, nicht einer aufgeführten Fundgruppe entsprechen, ist eine Abgabe bei Ihrem zuständigen Fundbüro erforderlich. Fundbüro online: Gefundene Gegenstände online melden Fundbüro online: Gefundene Gegenstände online melden Versteigerungen Zwei Mal im Jahr werden Fundsachen versteigert. Die Termine (im Frühjahr und im Herbst) werden rechtzeitig auf www.aachen.de bekanntgegeben. Gefundene Tiere (Fundtiere) Fundtiere können im Tierheim abgegeben werden: Aachen, Feldchen 26, Tel.: 0241 154676, www.tierheim-aachen.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Fundbüro bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

    Zuständigkeit

    Fahrgast-Service der Deutschen Bahn und der Unternehmen des Öffentlichen Personenverkehrs

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    E-Mail: bezirksamt.laurensberg@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fundbüro (Aachen-Mitte)

    Beschreibung

    Fundbüro online: Hier sehen Sie, welche Fundsachen abgegeben worden sind. Sie können im Fundbüro online auch eine Fundsache melden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-32318

    Fax: 0241 432-3204

    E-Mail: fundbuero@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Eilendorf: Fischereischeinwesen, Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Servicestelle, Abfallangelegenheiten, Fundbüro, Familienkarte

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8199

    Telefon Festnetz: 0241 432-8131

    E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Müllentsorgung, Fundsachen, Führerscheinanträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8499

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    E-Mail: bezirksamt.kornelimuenster.walheim@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Servicestelle, Abfallangelegenheiten, Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fund- oder Verlustanzeige
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
      • Personalausweis
      • Zweitschlüssel
      • IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops

    Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.

    • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
    • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

    Voraussetzungen

    • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR10,00 hat.
    • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:

    • Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
    • Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
    • In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
    • Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.

    Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.

    Fristen

    • Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
    • Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige

    Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

    Bearbeitungsdauer

    wenige Stunden bis 2 Tage

    Kosten

    • keine
    • gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe

    Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsische Staatskanzlei am 05.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schlüssel, Verlustanzeige, Rucksack, Ausweis, Smartphone, Wertsachen, Suchanzeige, Fundbüro, Schirm, Mobiltetefon, Handy, Fundsache, Brille, Dokument, Finder, Tablet, Verlustsache, Gegenstände, Fahrrad

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de