Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden sind erlaubnispflichtig. Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, in welchem Umfang Veranstaltungen (Laufveranstaltungen, Schützenfestumzüge,...) stattfinden dürfen und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.
    Grundsätzlich ist jede öffentliche Veranstaltung über das Formular "Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung" beim Ordnungsamt der Stadt Hamm mindestens anzuzeigen. Gem. § 12 Abs. 1 GastG kann aus besonderem Anlass der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Wird also bei einer kurzzeitigen öffentlichen Veranstaltung wie z.B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Sportveranstaltungen oder ähnlichen Veranstaltungen Alkohol ausgeschenkt, muss die öffentliche Veranstaltung bzw. der Alkoholausschank im Rahmen einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 GastG genehmigt werden. Es wird hierbei ausschließlich der Ausschank von Getränken gestattet, nicht die gesamte Veranstaltung. Die Gestattung benötigt derjenige, der den Alkoholausschank gewerblich betreiben möchte. Sowohl bei der Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung (kein Alkoholausschank) als auch bei dem Antragsverfahren (mit Alkoholausschank) für eine Gestattung sind die unterschiedlichsten Ämter und Behörden anzuhören und zu beteiligen, da ggf. auch noch zusätzliche Erlaubnisse eingeholt werden müssen (ggf. Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme öffentlicher Fläche oder aber auch eine Nutzungsänderung oder die Abnahme fliegender Bauten). Daher muss der Antrag mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Bei Großveranstaltungen ist ein schriftliches Sicherheitskonzept vorzulegen. Für welche Veranstaltungen genau die Abstimmung eines förmlichen Sicherheitskonzeptes notwendig ist, wird in jedem Einzelfall nach Beurteilung der jeweiligen Rahmenbedingungen entschieden. Maßgeblich ist nicht nur die erwartete Besucherzahl (mehr als 5.000 Besucher), auch z. B. das Veranstaltungsgelände oder andere Rahmenbedingungen können Grund für die Notwendigkeit der Abstimmung eines Sicherheitskonzeptes sein (erhöhtes Gefährdungspotenzial). Anträge für Großveranstaltung sowie ein entsprechendes vollständiges, schriftliches Sicherheitskonzept mit sämtlichen Anlagen sind 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Sobald die Gestattung erteilt wurde, hat der Erlaubnisinhaber die Gebühr zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung ausfällt. Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Genehmigung einer Veranstaltung. Rechtsgrundlagen allgemein § 12 Abs. 1 GastG

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung, ÖPNV, Bauverwaltung, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7201

    E-Mail: ordnungsamt@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Gewerberecht

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass aufgrund der räumlichen Situation im Gebäude des Ordnungsamtes persönliche Vorsprachen nur mit einem Termin möglich sind. Für Ihr Anliegen setzen Sie sich bitte mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin telefonisch oder per Mail in Verbindung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 21

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    formlose Anfrage oder zum Online-Formular
    Veranstaltungsantrag, Ausstellerliste, Aufbauplan (Bühne, Getränktestände, Toiletten, Absperrzäune etc.) weitere Unterlagen nach Einzelfall möglich

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Sondernutzung (Veranstaltung) einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dülmen Straßenverkehrsordnung (StVO) Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English