Veranstaltung Erlaubnis

    Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen

    Wenn Sie eine Großveranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden. Ein solches erhöhtes Gefährdungspotential kann sich durch die Art einer Veranstaltung ergeben, wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen oder wenn pyrotechnische Gegenstände verwendet werden.

    Auch die Lage und Beschaffenheit des Veranstaltungsortes sind für eine solche Einschätzung relevant, wie zum Beispiel an oder auf Wasserflächen oder bei schwierigen Entfluchtungsmöglichkeiten. Auch eine hohe Anzahl von Personen auf begrenztem Raum oder Veranstaltungen mit erhöhtem Konfliktpotential werden als erhöhtes Gefährdungspotential angesehen.

    Wenn Sie eine Veranstaltung mit möglicherweise erhöhtem Gefährdungspotential planen, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf eine Genehmigung. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie in Bad Honnef eine Veranstaltung organisieren und durchführen möchten, müssen Sie dieses frühzeitig bei der Verwaltung anzeigen. Grundsätzlich gilt eine Meldefrist von vier Wochen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 erwarteten Besuchern/Teilnehmern ist der Antrag mindestens 6 Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn einzureichen. Erst durch die Anzeige und eine ausführliche Beschreibung der Veranstaltung ist es möglich, das konkrete Gefährdungspotenzial und die Komplexität der Prüfung einzustufen. Nach Eingang Ihrer Anzeige erfolgt daher eine erste Prüfung durch die Ordnungsbehörde als Koordinierungsstelle. Von dort werden die eingereichten Unterlagen an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet. Die beteiligten Stellen (Polizei, Feuerwehr, Stadtverwaltung) prüfen daraufhin, welche Maßnahmen erforderlich sind. Die in der jeweiligen Erlaubnis enthaltenen Auflagen sollen dann gewährleisten, dass die Veranstaltung für Teilnehmer, Besucher und Anwohner in jeder Hinsicht gefahren- und störungsfrei abläuft. Großveranstaltungen Bei Großveranstaltungen soll ein detailliertes Veranstaltungskonzept vorgelegt werden. Je nach Bewertung kann dann in Abstimmung mit anderen Stellen/Fachämtern und weiteren Sicherheitsbehörden ein ausführliches Sicherheitskonzept notwendig werden. Nachtruhe Der wohl häufigste Zwischenfall - egal ob private oder öffentliche Party - ist die Ruhestörung durch zu laute Musik und feiernde (laute) Gäste. Wichtig ist hier die Beachtung der Nachtruhe von 22:00-06:00 Uhr. Nachbarn, die sich gestört fühlen, haben das Recht auf Ruhe und können dies mittels Polizei und/oder Ordnungsbehörde auch einfordern. Die Veranstaltung sollte daher frühzeitig den direkten Nachbarn angekündigt werden. Oft gibt es dafür Verständnis und es kann durchaus auch einmal länger gefeiert werden, selbst wenn kein Rechtsanspruch darauf besteht. Auch Hinweiszettel in den Briefkästen der Nachbarn können helfen, einem Streit aus dem Wege zu gehen, aber auch hier gilt: Ein Aushang ist zwar nett, im Zweifel bewirkt er aber nichts, wenn ein Nachbar seine Ruhe haben möchte. Eine Ausnahme von der gesetzlich vorgegebenen Nachtruhe für private Veranstaltungen gibt es nicht. Für öffentliche Veranstaltung besteht in Einzelfällen die Möglichkeit einer Ausnahme, sofern ein öffentliches Bedürfnis für die Veranstaltung bejaht wird und dieses Bedürfnis das Ruhebedürfnis der Anwohner überwiegt Veranstaltungen nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, im Zusammenhang mit Wettvermittllung, Glückspielveranstaltungen und Sportwetten werden nicht im Ordnungsamt Bad Honnef bearbeitet. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an: veranstaltungen@bad-honnef.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden unter anderem zusätzlich zum Antrag benötigt:

    • Sicherheitskonzept
    • Gewerbezentralregisterauskunft über den Veranstalter oder die Veranstalterin (nicht älter als sechs Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis der für die Veranstaltung verantwortlichen Person(en) (nicht älter als sechs Monate)
    • Angaben zur Einhaltung der fachlichen Anforderungen nach anderen berührten Fachrechten
    • Aufstellung eines Analyse- und Untersuchungsprogramms zur Bestimmung der Wasserqualität bei Veranstaltungen, die den Aufenthalt von Personen im Wasser umfassen
    • Zustimmung der Grundeigentümerin oder Grundstückseigentümer bei Inanspruchnahme von Privatflächen
    • Zustimmung der/des Wasserrechtsinhaberin oder Wasserrechtsinhaber bei Inanspruchnahme einer genehmigten Gewässernutzung
    • Nachweis einer Veranstalterversicherung
    • Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte
    • Anlagenverzeichnis

    Weitere Hinweise zur Vollständigkeit der Unterlagen finden Sie in der Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erlaubnis einer VeranstaltungDas Antragsformular erhalten Sie derzeit nur bei den zuständigen Behörden. LageplanSkizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne. ggf. Verkehrszeichen-Plan (5 Ausfertigungen)Falls die Verkehrsführung geändert werden soll.Für die Veranstaltung kann es zum Beispiel nötig sein, Straßen zu sperren oder, Halteverbots-Zonen einzurichten. In solchen Fällen benötigen wir eine Skizze der Umgebung mit allen Verkehrszeichen, Ampeln und anderen Verkehrs-Einrichtungen, die für die Veranstaltung erforderlich sind. VeranstaltererklärungVeranstaltung Sondernutzung im Sinne § 8 FStrGHaftungsausschluß wg. Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.Erklärung der § 29 Abs. 2 StVO (Haftpflichtversicherung) Nachweis über den Versicherungsschutzzum Beispiel durch eine Bestätigung der Versicherungs-Gesellschaft oder durch eine Kopie des Versicheruns-Vertrages Schätzung der BesucherzahlAnzahl der erwarteten Teilnehmer, Zuschauer und sonstigen Besucher (Schätzung, formlos auf DIN-A4 Papier) ggf. Zustimmung von BetroffenenJe nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel: die Zustimmung der Nachbarschaft die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird die Zustimmung der Feuerwehr zu einem Lagerfeuer oder zu einem Feuerwerk Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (Lärmschutz)wenn von ihnen störende Geräusche für Dritte zu erwarten sind (gem. § 11 Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin) ggf. GEMA Mitgliedschaftfalls Sie Musik abspielen oder aufführen möchtenWer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen möchte, wird damit im Regelfall Kunde der GEMA. Weitere UnterlagenIm Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde nach.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Antrag muss alle geforderten Unterlagen enthalten.
    • Der Veranstalter und die Leitung der Veranstaltung müssen zuverlässig sein.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    VersicherungsschutzErforderlich ist wenigstens eine Haftpflichtversicherung. Je nach Art der Veranstaltung kann zusätzlich eine Unfallversicherung erforderlich sein. Rechtzeitiger AntragGrundsätzlich gilt eine Meldefrist von vier Wochen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 erwarteten Besuchern/Teilnehmern ist der Antrag mindestens 6 Monate vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

    Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Strassenverkehrsordnung (StVO) Landesimmissionsschutzgesetz NRW Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) - Feuerwerk Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) - Feuerwerk Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    In der Freien und Hansestadt Hamburg müssen öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential genehmigt werden.

    • Sie müssen einen Antrag zu Genehmigung einer solchen Veranstaltung stellen.
    • Sie gehen die Checkliste bezüglich der einzureichenden Unterlagen durch und senden die erforderlichen Unterlagen an die Genehmigungsbehörde.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Genehmigung erteilt werden kann.
    • Die Genehmigungsbehörde beteiligt alle erforderlichen mitwirkenden Behörden (konzentriertes Verfahren).
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Genehmigung Ihres Antrages mit möglichen Nebenbestimmungen.
    • Die erteilte Genehmigung beinhaltet alle erforderlichen beantragten Genehmigungen für Ihre Veranstaltung.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Für eine Genehmigung einer öffentlichen Großveranstaltung unter freiem Himmel mit über 10.000 Teilnehmenden und erhöhtem Gefährdungspotential müssen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Die Kosten sind variabel. Eine spezifische Gebührenregelung ist noch nicht erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation, Hamburg am 27.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kirmes, Gesellschaft, Feier, Messe, Vorstellung, Markt, Schützenfest, Event, Benefiz, Rummel, Unterhaltung, Jahrmarkt, Hafenfest, Schauspiel, Belustigung, Weihnachtsmarkt, Fest, Festlichkeit, Geselligkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English