Grundschule Aufnahme

    Aufnahme an einer Grundschule anmelden

    Informieren Sie sich hier über die Grundschule.

    Beschreibung

    In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. In der Grundschule werden vor allem Grundfähigkeiten und -fertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt.

    Im 4. Schuljahrgang erhalten Sie für Ihr Kind eine unverbindliche Schullaufbahnempfehlung zur Wahl des weiteren Bildungsgangs. Die Schullaufbahnempfehlung gilt als Orientierung, Sie entscheiden eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes.

    Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Informationsschreiben des Schulverwaltungsamts. Darin wird der konkrete Anmeldezeitraum mitgeteilt und sie werden gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Schulträger (in der Regel die Kommune).

    Ansprechpartner

    Schulen - Fachbereich 40

    Beschreibung

    Der Fachbereich Schulen nimmt Aufgaben des Schulträgers Stadt Leverkusen wahr. Die Mitarbeiter beraten und unterstützen die Schulen und die Bürger.Darüber hinaus koordiniert er die Zusammenarbeit der Schulen mit den anderen Bereichen der Verwaltung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Goetheplatz 1-4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-4001

    Fax: 0214 406-4099

    E-Mail: 40@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
    • Nachweis Masern-Impfung

    Voraussetzungen

    • Alle Kinder, die bis zum 30. 6. eines Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
    • Kinder, die bis zu diesem Stichtag das 5. Lebensjahr vollendet haben, können auch eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
    • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schulgesetz NRW Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 02.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de