Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Gleiches gilt bei einer beabsichtigten vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung) teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Vorrangiges Ziel ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn die Eltern beraten und gegebenenfalls Fördermaßnahmen einleiten zu können.

    Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes entscheiden nicht darüber, ob Ihr Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Diese Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt nur dann, wenn erhebliche gesundheitliche Gründen hierfür vorliegen.

    Eine Schuleingangsuntersuchung wird auch bei einer vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht durchgeführt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Beschreibung

    Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst will Eltern beratend und begleitend zur Seite stehen, damit ihre Kinder physisch und psychisch gesund erwachsen werden können. Dafür werden vom Gesundheitsamt Impf- und Ernährungsberatungen sowie Einschulungsuntersuchungen bei Kindern im Schulalter durchgeführt und medizinische Gutachten bei besonderem schulischen Förderbedarf erstellt.Des Weiteren bietet das Gesundheitsamt Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Frühen Hilfen und gezielte Beratungen bezüglich Fördermöglichkeiten an.Weitere Details können Sie der jeweiligen Leistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rintelner Straße 83

    32657 Lemgo

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr und13:30 - 15:30 UhrFreitag08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5231 63011-9652

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1750

    E-Mail: info-gesundheit@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Empfohlen:

    • Vorsorgeheft
    • Impfpass
    • Sofern vorhanden: Arzt- oder Krankenhausberichte zu für die Beschulung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes

    sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
    • Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.

    Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt. 

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    - broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2025

    Stichwörter

    Gesundheitsamt, Erste Klasse, Erster Schultag, Einschulung, Primarstufe, vorzeitige Einschulung, Zurückstellung vom Schulbesuch, Schuluntersuchung, Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung, Fördermaßnahmen, Schuleingangsuntersuchung, Gesundheitliche Beeinträchtigung, Schulfähigkeit, Einschulungsuntersuchung, Schuluntersuchung, Grundschulanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de