• Heimbach (Landkreis Düren, Nordrhein-Westfalen)
Einschulungsuntersuchung Durchführung

Einschulungsuntersuchung Durchführung

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Gleiches gilt bei einer beabsichtigten vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht.

Beschreibung

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung) teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Vorrangiges Ziel ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn die Eltern beraten und gegebenenfalls Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes entscheiden nicht darüber, ob Ihr Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Diese Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt nur dann, wenn erhebliche gesundheitliche Gründen hierfür vorliegen.

Eine Schuleingangsuntersuchung wird auch bei einer vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht durchgeführt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Heimbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Empfohlen:

  • Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • Sofern vorhanden: Arzt- oder Krankenhausberichte zu für die Beschulung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes

sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
  • Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.

Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt. 

Kosten

keine

Weitere Informationen

- broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

Version

Technisch geändert am 21.02.2025

Stichwörter

Gesundheitsamt, Erste Klasse, Erster Schultag, Einschulung, Primarstufe, vorzeitige Einschulung, Zurückstellung vom Schulbesuch, Schuluntersuchung, Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung, Fördermaßnahmen, Schuleingangsuntersuchung, Gesundheitliche Beeinträchtigung, Schulfähigkeit, Einschulungsuntersuchung, Schuluntersuchung, Grundschulanmeldung

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de