Abendrealschule Aufnahme
Beschreibung
Sie möchten Ihren Abschluss neben dem Beruf nachholen? Dann können Sie den Bildungsgang Abendrealschule am Weiterbildungskolleg besuchen.
Folgende Abschlüsse können Sie erwerben:
- Hauptschulabschluss
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, verbunden sein kann.
Die Dauer des Bildungsgangs richtet sich nach den Vorkenntnissen (Abschluss und Bildungsstand). Es erfolgt eine Einstufung. Regelmäßig dauert die Abendrealschule zwei Jahre (vier Semester). Je nach Vorkenntnissen können Sie die Ausbildungsdauer um bis zu zwei Semester verkürzen. Die Unterrichtszeit umfasst wöchentlich 20 bis 22 Stunden.
Wenn Sie keinen Schulabschluss haben, müssen Sie im Regelfall einen Vorkurs besuchen. Das gilt auch, wenn Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache nicht ausreichen, Sie keine Kenntnisse in der obligatorischen Fremdsprache besitzen oder die Jahrgangsstufe 9 nicht erreicht haben.
Über die Aufnahme an einer Abendrealschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Um den Bildungsgang Abendrealschule besuchen zu können, müssen Sie:
- eine Berufstätigkeit oder eine berufliche Vorerfahrung von mindestens sechs Monaten vorweisen.
- einen Hauptschulabschluss haben oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
- mindestens 17 Jahre alt sein (bei Eintritt in das 1. Semester).
Als Berufstätigkeit zählt auch:
- geringfügige Beschäftigung (mit Bezahlung)
- abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst
- Freiwilligendienst
- ggf. Bescheinigte Arbeitslosigkeit (anteilsmäßig)
- (angefangene) Ausbildung
- Führung eines eigenen Familienhaushaltes (mindestens 2 Personen)
- Kindererziehungszeit
- Pflege eines Angehörigen
Rechtsgrundlage(n)
§23 SchulG NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=7345&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=463098
APO-WbK: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000715
Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme notwendig ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
Hauptschulabschluss nachholen, Realschulabschluss nachholen, Mittlere Reife, Zweiter Bildungsweg, Schulabschluss nachmachen, Weiterbildungskolleg, Abschluss Sekundarstufe I, Hauptschulabschluss nach Klasse 10, berufsbegleitend, Fachoberschulreife, Hauptschulabschluss, neben dem Beruf