• Kreuzau (Landkreis Düren, Nordrhein-Westfalen)
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen Genehmigung

Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen Genehmigung

Hier erhalten Sie Informationen zur Genehmigung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben in Schulen.

Beschreibung

Empirische Untersuchungen bzw. Befragungen, die von Personen und Institutionen in Schulen durchgeführt werden sollen, bedürfen der Genehmigung durch die jeweiligen Schulleitungen. 

Die Entscheidung über die Genehmigung trifft die Schulleitung nach Beteiligung der Schulkonferenz. Bei besonderer oder überörtlicher Bedeutung des Vorhabens muss die obere Schulaufsichtsbehörde unterrichtet werden.

Ansprechpartner

Für Kreuzau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Die Anfragen sollen folgende Angaben bzw. Unterlagen enthalten:
- eine Darstellung des Untersuchungsvorhabens,
- Muster aller Unterlagen, deren Verwendung vorgesehen ist,
- Angaben über die voraussichtliche Inanspruchnahme der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler,
- den Zeitplan der Untersuchung oder Befragung,
- bei Anfragen aus dem Hochschulbereich eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Hochschullehrerin oder des Hochschullehrers, bei Anfragen aus Studienseminaren eine Stellungnahme der Fachleiterin oder des Fachleiters und der Seminarleitung, in der das Vorhaben in Inhalt und Form unterstützt wird.

 

Formulare

keine

Voraussetzungen

Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn
- keine unvertretbare Belastung des Unterrichts stattfindet,
- Lehrkräfte und Verwaltungspersonal der Schule nicht in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt werden,
- sich das Vorhaben auf die Unterrichts- und Erziehungswirklichkeit in Schule und Unterricht bezieht
- durch Art und Inhalt der Untersuchung oder Befragung nicht in schutzwürdige Rechte von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten oder weiteren Personen eingegriffen wird,
- die Anonymität der Betroffenen gewahrt bleibt; bei Einsatz von Fragebögen muss deren Rückgabe in verschlossenen Briefumschlägen erfolgen;
- Namen und Anschriften der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten nicht gefordert werden,
- die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler sich auf der Grundlage umfassender Informationen über das Vorhaben schriftlich einverstanden erklärt haben und zuvor auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hingewiesen wurden.
- wenn die Untersuchungen oder Befragungen von suggestivem Inhalt sind oder Werbecharakter haben,
- wenn die Schule nur als Organisationshilfe zum Erreichen einer Zielgruppe benutzt wird und die Themenstellung des Vorhabens
Das Ergebnis der Untersuchung oder Befragung ist der Schule zuzuleiten.
 

Rechtsgrundlage(n)

SchulG § 120 Abs. 4; BASS  10 - 45 Nr. 2

Verfahrensablauf

Beantragung unmittelbar bei der Schulleitung

Fristen

entfällt

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.08.2022

Version

Technisch geändert am 21.12.2024

Stichwörter

Befragung in Schulen, Datenerhebung in Schulen

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de