Berufliches Gymnasium Aufnahme

    Berufliches Gymnasium Aufnahme

    Hier erfahren Sie, wie sich Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium anmelden können.

    Beschreibung

    An einem Beruflichen Gymnasium können Sie:

    • die allgemeine Hochschulreife und zusätzlich einen Berufsabschluss oder
    • berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die allgemeine Hochschulreife

    erwerben.

    Sie verfolgen das Ziel die allgemeine Hochschulreife und zusätzlich einen Berufsabschluss zu erwerben? Mit dieser Doppelqualifizierung stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Hochschulen.

    Unterricht

    Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in Fachbereiche. Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums, die doppeltqualifizierend einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die allgemeine Hochschulreife vermitteln, dauern bis zu vier Jahre.

    Der Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer der Stundentafel sind nach Aufgabenfeldern geordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch. Religionslehre und Sport oder Sport/Gesundheitsförderung sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

    Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profil bildenden Fächer sowie in der Regel Mathematik, eine Naturwissenschaft, Englisch, die zweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Diese Fächer bereiten gezielt auf ein entsprechendes Studium vor.

    Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Im Differenzierungsbereich können die Schulen individuelle und regionale Schwerpunkte anbieten.

    In der Jahrgangsstufe 12 wird ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen durchgeführt.

    Am Ende der Jahrgangsstufe 13 sind die Abiturprüfung und der erste Teil der Berufsabschlussprüfung abzulegen. Der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung zu Staatlich geprüften Assistentinnen und Assistenten erfolgt nach einem schulisch begleiteten zwölfwöchigen Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 14.

    Die Erzieherinnen und Erzieher absolvieren nach der Abiturprüfung und dem ersten Teil der Berufsabschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 14 ein zwölfmonatiges Berufspraktikum, das mit dem zweiten Teil der Berufsabschlussprüfung endet.

    Nach erfolgreichem Durchlaufen des Bildungsganges, erwerben Sie die Abschlüsse

    • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
    • Berufsabschluss nach Landesrecht

    Anschlussmöglichkeiten:

    • Studium an allen Hochschulen
    • Einstieg in die Berufstätigkeit

    Sie verfolgen das Ziel berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die allgemeine Hochschulreife zu erwerben?

    In Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung gelangen Sie in diesen Bildungsgängen zum Abitur, sofern Sie über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verfügen.

    Unterricht

    Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in Fachbereiche. Der Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist in Grund- und Leistungskurse gegliedert. Die Fächer der Stundentafel sind nach Aufgabenfeldern geordnet: sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch. Religionslehre und Sport oder Sport/Gesundheitsförderung sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

    Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Profil bildenden Fächer sowie in der Regel Mathematik, eine Naturwissenschaft, Englisch, die zweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Diese Fächer bereiten gezielt auf ein entsprechendes Studium oder eine Berufsausbildung vor.

    Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesellschaftslehre mit Geschichte. Im Differenzierungsbereich können die Schulen individuelle und regionale Schwerpunkte anbieten.

    Nach erfolgreichem Durchlaufen des Bildungsganges, erwerben Sie die den Abschluss

    • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

    Anschlussmöglichkeiten

    • Studium an allen Hochschulen
    • Berufsausbildung

    Über die Aufnahme an einem Beruflichen Gymnasium entscheidet die Schulleitung.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schüler*innen, welche erstmals schulpflichtig werden, erhalten von der zuständigen Grundschule eine Einladung zur Anmeldung. Bei dem Wechsel auf eine weiterführende Schule erfolgt die Wahl der Schulform anhand der Empfehlung der Grundschule. Ziehen schulpflichtige Schüler*innen nach Waldbröl, erhält das Schulamt hierüber eine Mitteilung und überwacht die Schulpflicht. Die Anmeldung erfolgt eigenständig durch die Eltern bzw. den/ die volljährige/n Schüler*in

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:

    • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
    • evtl. Passbilder
    • evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung zur Grundschule: Ausgefülltes Anmeldeformular Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin Weitere Unterlagen gem. Einladungsschreiben Anmeldung zur weiterführenden Schule: das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4 Übergangsempfehlung der Grundschule Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes Ein Passbild, sofern die Inanspruchnahme eines öffentlichen Verkehrsmittels erforderlich ist

    Voraussetzungen

    Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Schülerinnen und Schüler können die Anmeldung zum Beruflichen Gymnasium über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
    • Das jeweilige Berufskolleg entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Sofern Sie die den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Berufskolleg erworben haben, können Sie unter Beibehaltung des Fachbereichs/des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden. Sie müssen dabei Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.
    • Sofern Sie die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber in einen anderen Fachbereich/fachlichen Schwerpunkt wechseln möchten, können Sie in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
    • Sofern Sie die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber nicht über die notwendigen Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache verfügen, können Sie in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
    • Falls Sie den Bildungsgang nach der Jahrgangstufe 11, 12 oder 13 verlassen, kann Ihnen unter Vorliegen der entsprechenden Bedingungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.

    Weitere Informationen

    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/bildungsgaenge-bildungsplaene/fachschule-anlage-e/beschreibung-der-bildungsgaenge/beschreibung.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    BG, BGY, Doppelqualifizierung, Abitur, Zentralabitur, Berufsausbildung nach Landesrecht, Allgemeine Hochschulreife, Staatlich geprüfte Assistentinnen und Assistenten, Aufnahme an einem beruflichen Gymnasium, Berufsgymnasium

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de