Ganztagsschule Förderung

    Ganztagsschule Förderung

    Sie möchten als Schulträger für die Ganztags- und/oder Betreuungsangebote an Ihrer/Ihren Schulen Fördergelder des Landes beantragen.

    Beschreibung

    Offener Ganztag im Primarbereich:

    Das Förderprogramm richtet sich an die Schulträgerinnen und -träger der "offenen Ganztagsschule" im Primarbereich und ermöglicht zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit. In Kooperation mit vielfältigen Partnerinnen und Partner, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports und der Kultur soll die offene Ganztagsschule  zur Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags eine bessere Förderung für alle Kinder ermöglichen. Die offene Ganztagsschule eröffnet Schüler*innen Hilfen zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsarbeit.

    Gefördert wird die Zahl der zum 15.10. des Schuljahres besetzten Ganztagsplätze. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Fördersätze je Ganztagsplatz werden jedes Jahr zum 01.08. für das kommende Schuljahr erhöht.

    Geld oder Stelle:

    Mit dem Programm "Geld oder Stelle" stellt das Land NRW den Schulen Lehrerstellenanteile und/oder Barmittel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten zur Verfügung.

    Den Schulträgern wird bei einer Kapitalisierung der Lehrerstellen eine Pauschale auf der Grundlage der Allgemeinen Schuldaten des Vorjahres für Personalausgaben zur Verfügung gestellt.

    Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Fördersätze je Ganztagsplatz werden jedes Jahr, zum 01.08. für das kommende Schuljahr erhöht.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    An folgenden Schulen gibt es ein Angebot der offenen Ganztagsschule Schule Träger Paul-Gerhardt-Schule Pestalozzistraße 648249 DülmenOGS Tel.: 02594 8932802 Diakonisches Werk des Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken Bohlenstiege 3448565 SteinfurtTel.: 02551 863725 Augustinus-Schule Anna-Katharina-Emmerick-Str. 2948249 DülmenOGS Tel.: 02594 8932800 Sozialdienst kath. Frauen e.V. Dülmen Mühlenweg 8848249 DülmenTel.: 02594 9505003 Anna-Katharina-Emmerick-Schule Leuster Weg 6048249 DülmenOGS Tel.: 02594 8934410 Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. Ostdamm 13348249 DülmenTel.: 02594 7830110 Ludgerusschule Wemhoff 448249 Dülmen-BuldernOGS Tel.: 02590 9428077 AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen Bahnhofstraße 2448249 DülmenTel.: 02594 910013 Grundschule Dernekamp Fröbelstraße 248249 DülmenOGS Tel.: 02594 785605 AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen Bahnhofstraße 2448249 DülmenTel.: 02594 910013 St. Mauritius-Schule Mauritiusstraße 548249 DülmenOGS Tel.: 02594 85620 AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen Bahnhofstraße 2448249 DülmenTel.: 02594 910013 Hinweise zum Elternbeitrag Zur teilweisen Deckung der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder offene Ganztagsschulen werden Elternbeiträge erhoben. Bei Fragen zu den Elternbeiträgen, wenden Sie sich bitte an Frau Lehmann. Rechtsgrundlagen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offenen Ganztagsschulen auf dem Gebiet der Stadt Dülmen vom 15.07.2011 (gültig ab 01.08.2017) Offene Ganztagsschule im Primarbereich; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 26. 1. 2006

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 29

    48249 Dülmen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Offener Ganztag im Primarbereich:

    Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular zusammen mit einem Kostenplan.

    Geld oder Stelle:

    Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweis über positive Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes Nachweis über steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmte öffentliche Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird

    Formulare

    Die notwendigen Formulare stehen digital unter 

    https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

    zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Offener Ganztag im Primarbereich:

    Die Vorlage eines genehmigten Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgerinnen bzw. -trägern, die soziale Staffelung von Elternbeiträgen und die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers bzw. der Schulträgerin sind Grundvoraussetzungen.

    Geld oder Stelle:

    Die Vorlage eines Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgern sind Grundvoraussetzungen. Die Kapitalisierung von Lehrerstellen setzt eine freie und besetzbare Lehrerstelle für Ganztagsangebote voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.

    Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010, ABl. NRW. 1-11S. 38 in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 -63 Nr. 2
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008, ABl. NRW. S. 403, 10-08 S. 524 in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11-02 Nr. 24
    Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2  und  BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
    Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-09 Nr. 24 vom 16.02.2018

    Verfahrensablauf

    • Die Anträge werden geprüft. Anschließend werden die Fördergelder beim MSB angemeldet.
    • Sobald die Fördergelder zur Verfügung stehen, werden die Bewilligungsbescheide verschickt und die Gelder zum Stichtag 01.09. ausgezahlt.
    • Zum Stichtag 15.10. melden die Schulträger die Schülerzahlen.
    • Nach Überprüfung der gemeldeten Schülerzahlen ergeht ggf. ein Änderungsbescheid.
    • Zum 01.03. werden die Fördergelder für das zweite Schulhalbjahr gezahlt.

    Fristen

    31.03. bzw. 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres für das darauffolgende Schuljahr

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    http://www.schulministerium.nrw.de/ https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Gebundener Ganztag, Dreizehn plus, Silentien, Geld oder Stelle, Offener Ganztag, Außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote, Acht bis eins

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de