Vorzeitige Einschulung Erlaubnis

    Vorzeitige Einschulung beantragen

    Sie können eine vorzeitige Einschulung beantragen, wenn Ihr Kind schon vor Beginn der Schulpflicht eingeschult werden soll.

    Beschreibung

    Möchten Sie, dass Ihr Kind eingeschult wird, obwohl es nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist? Dann können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen.

    In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

    Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern unter Berücksichtigung des über die Aufnahme des Kindes. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht.

    Über die Aufnahme an einer Grundschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Mit der Anmeldung selbst ist Ihr Kind noch nicht in die Schule aufgenommen.

    Hinweise für Lüdinghausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Information zur Anmeldung der Schulanfänger zur Grundschule Wann wird mein Kind schulpflichtig? Der Einschulungsstichtag ist auf den 30. September festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Schulpflicht für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahrs beginnt. Geburtszeitraum Schuljahr 01.10.2017 bis 30.09.2018 2024/25 01.10.2018 bis 30.09.2019 2025/26 01.10.2019 bis 30.09.2020 2026/27 01.10.2020 bis 30.09.2021 2027/28 01.10.2021 bis 30.09.2022 2028/29 01.10.2022 bis 30.09.2023 2029/30AnmeldeverfahrenDie Stadt Lüdinghausen informiert die Erziehungsberechtigten etwa im September des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, über das Anmeldeverfahren. Die Erziehungsberechtigten können das Kind mit dem Formular anmelden, das dem Anschreiben der Stadt Lüdinghausen beigefügt wird. Das ausgefüllte Formular ist anschließend an die Stadt Lüdinghausen, Fachbereich 4, Borg 2, 59348 Lüdinghausen, zurückzusenden. oder persönlich im Rathaus, Zimmer 217 (Rathausneubau, 2. OG.) abzugeben. Es können nur die Eltern von Schulanfängern berücksichtigt werden, die bis zur Herausgabe des Anschreibens in Lüdinghausen wohnhaft sind. Falls danach Zuzüge erfolgen, ist es notwendig, dass sich die Erziehungsberechtigten frühzeitig an die Grundschule oder an den Schulträger wendenWeiteres VerfahrenNach der Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten mit ihrem Kind in die jeweils gewählte Grundschule zum Gespräch eingeladen. Hierzu ist auch die Geburtsurkunde mitzubringen. Die Anmeldung wird mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden; ebenfalls wird die Schulfähigkeit des Kindes durch die Schulleitung geprüft. Unter Vorbehalt der schulärztlichen Untersuchung erfolgt die Aufnahmeentscheidung durch die Schulleitung.Vorzeitige SchulanmeldungDie Kinder, die nach dem jeweiligen Stichtag für die Einschulung das sechste Lebensjahr vollenden, können vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind, d.h. die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden werden soll.Nächstgelegene Schule Erstmals mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 gibt es keine Schulbezirke mehr. Entsprechend dem Schulgesetz NRW ist grundsätzlich die Grundschule, die Ihr Kind besuchen soll, frei wählbar. Jedes Kind hat in seiner Stadt einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren durch, bei dem die Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Lüdinghausen vorrangig berücksichtigt werden. Darüber hinaus berücksichtigt die Schulleitung Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung heran: Geschwisterkinder, Schulweg, Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, ausgewogenen Verhältnis von Mädchen und Jungen, ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache. Soll das Kind an einer anderen als der nächstgelegenen Schule angemeldet werden, ist vorsorglich eine weitere Grundschule als Zweitwunsch zu benennen. Integrative BeschulungFalls Sie eine integrative Beschulung Ihres Kindes wünschen, erkundigen Sie sich bitte beim Schulamt für den Kreis Coesfeld, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld, Tel. 02541/18-0, nach den ModalitätenSchülerbeförderungskostenIn allen Fällen werden Schülerbeförderungskosten nur in der Höhe übernommen, wie sie zur nächstgelegenen Grundschule anfallen würden. Fahrkosten entstehen in der Regel, wenn der einfache Schulweg im Primarbereich mehr als 2 km beträgt. Dabei ist zu beachten, dass der Schulträger die wirtschaftlichste Art der Schülerbeförderung festlegt. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich die wirtschaftlichste Beförderung; sie hat somit Vorrang vor anderen Beförderungsarten. Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule An allen Lüdinghauser Grundschulen besteht ein Angebot der "Offenen Ganztagsschule". Die Offene Ganztagsschule umfasst Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote. In der Regel wird eine Betreuung bis 16.30 Uhr - mit Ausnahme von drei Wochen in den Sommerferien und der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr - sichergestellt. Die Kinder erhalten eine warme Mittagsmahlzeit (kostenpflichtig). Eine Übersicht über die Grundschulen in Lüdinghausen sowie über das vollständige Schulangebot in Lüdinghausen finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bildung und Sport

    Beschreibung

    Infoseite: www.luedinghausen.de Postfach-Adresse: Postfach: 1531 Postleitzahl: 59335 Ort: Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich 4: Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten

    Beschreibung

    Infoseite: www.luedinghausen.de Postfach-Adresse: Postfach: 1531 Postleitzahl: 59335 Ort: Lüdinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-400

    Fax: 02591 926-409

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag der Eltern
    • Darüber hinaus kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
    • Geburtsurkunde

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht.
    • Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand und ein ausreichend entwickeltes soziales Verhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zu den bekanntgegeben Anmeldeterminen für die Grundschulen können Sie unmittelbar in der gewünschten Grundschule auch die vorzeitige Aufnahme Ihres Kindes beantragen.

    Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule.

    Wenn sich bei dem Anmeldetermin Hinweise ergeben, dass Ihr Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.

    Nach der Anmeldung erhalten Sie vom für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes.

    Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist.

    Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.

    Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie von der Schulleitung eine Mitteilung über die Aufnahme Ihres Kindes (Aufnahmebescheid).

    Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme ihres Kindes notwendig ist.

    Fristen

    Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule.

    Bearbeitungsdauer

    Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der der gewünschten Schule ist oder von der Grundschule unmittelbar.

    Kosten

    keine

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie regelmäßig auch in den Internetangeboten der Kommune, der Träger der von Ihnen gewünschten Grundschule oder im Internetangebot der jeweiligen Grundschule.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Einschulung, Schuleingangsprüfung, Grundschulanmeldung, Schulfähigkeit, vorzeitige Einschulung, Schuleingangsuntersuchung, Kann-Kind, Erste Klasse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de