Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung
Beschreibung
Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:
- Hauptschule
- Realschule
- Gymnasium
- Gesamtschule
- Sekundarschule
- Förderschule
Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden.
Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bettina-von-Arnim Gymnasium Städt. Gymnasium f. Jungen u. Mädchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 165748@schule.nrw.de
Rachel-Carson-Schule Städt. Sekundarschule Dormagen Sekundarstufe I
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 199059@schule.nrw.de
Realschule Hackenbroich Städt. Realschule Dormagen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 159580@schule.nrw.de
Bertha-von-Suttner-Gesamtschule der Stadt Dormagen - Sekundarstufen I und II -
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 189480@schule.nrw.de
erforderliche Unterlagen
Für Beratung an der weiterführenden Schule
- Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
- Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
- Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
- Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
- ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
Voraussetzungen
Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
- Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
- Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
Realschule, Schulberatung, Förderschule, Gymnasium, Sekundarschule, Grundschule, Gesamtschule, Sekundarstufe I, Hauptschule