Religionsunterricht Abmeldung
Hinweise für Olpe: Religionsunterricht Abmeldung
Beschreibung
Eine Abmeldung ist schriftlich gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter entweder durch die Erziehungsberechtigten oder nach Erreichen der Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) von der Schülerin oder dem Schüler selbst mitzuteilen. Melden sich Minderjährige vom Religionsunterricht ab, so sind deren Erziehungsberechtigte darüber zu informieren.
Die Befreiung vom Religionsunterricht kann nicht an bestimmte Termine gebunden werden. Bei Widerruf der Erklärung besteht die Pflicht zum Besuch des Religionsunterrichtes. Wenn hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen, wird eine Note erteilt. Die Schule kann aus schulorganisatorischen Gründen die erneute Teilnahme auf den Beginn eines Schulhalbjahres beschränken.
Hinweise für Olpe: Religionsunterricht Abmeldung
Eine Abmeldung ist schriftlich gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter entweder durch die Erziehungsberechtigten oder nach Erreichen der Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) von der Schülerin oder dem Schüler selbst mitzuteilen. Melden sich Minderjährige vom Religionsunterricht ab, so sind deren Erziehungsberechtigte darüber zu informieren.
Die Befreiung vom Religionsunterricht kann nicht an bestimmte Termine gebunden werden. Bei Widerruf der Erklärung besteht die Pflicht zum Besuch des Religionsunterrichtes. Wenn hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen, wird eine Note erteilt. Die Schule kann aus schulorganisatorischen Gründen die erneute Teilnahme auf den Beginn eines Schulhalbjahres beschränken.
Ansprechpartner
Formulare
keine
Hinweise für Olpe: Religionsunterricht Abmeldung
keine
Voraussetzungen
Schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten oder nach Erreichen der Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) der Schülerin oder des Schülers selbst
Hinweise für Olpe: Religionsunterricht Abmeldung
Schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten oder nach Erreichen der Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) der Schülerin oder des Schülers selbst
Rechtsgrundlage(n)
§ 31 Abs. 6 Schulgesetz
Nr. 7 des Runderlasses "Religionsunterricht an Schulen", BASS 12-05 Nr. 1
Hinweise für Olpe: Religionsunterricht Abmeldung
§ 31 Abs. 6 Schulgesetz
Nr. 7 des Runderlasses "Religionsunterricht an Schulen", BASS 12-05 Nr. 1
Verfahrensablauf
Siehe Volltext
Zusätzlich:
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme am Fach Praktische Philosophie verpflichtet, soweit dieses Fach in der Ausbildungsordnung vorgesehen und an der Schule eingerichtet ist.
In der gymnasialen Oberstufe sind Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, zur Belegung des Faches Philosophie nach § 32 Schulgesetz verpflichtet.
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Siehe Volltext
Zusätzlich:
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind zur Teilnahme am Fach Praktische Philosophie verpflichtet, soweit dieses Fach in der Ausbildungsordnung vorgesehen und an der Schule eingerichtet ist.
In der gymnasialen Oberstufe sind Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, zur Belegung des Faches Philosophie nach § 32 Schulgesetz verpflichtet.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.01.2022
Stichwörter
Unterricht, Ethik, religiöse Bildung, Ethikunterricht, Ethikunterricht, Religionsunterricht, Ethik, Teilnahme am Religionsunterricht, Abmeldung vom Religionsunterricht