Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.

    Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Kinderreisepass Verlängerung

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.

    Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Kinderreisepass Verlängerung

    Ein Kinderreisepass kann für deutsche Kinder beantragt werden und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Der Pass wird maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt bzw. verlängert. Es besteht auch die Möglichkeit, für Kinder unter 12 Jahren einen Personalausweis oder Reisepass ausstellen zu lassen, der dann eine Gültigkeit von 6 Jahren hat.Die Kinderreisepässe werden unabhängig vom Alter grundsätzlich mit einem Lichtbild versehen. Die Lichtbilder müssen eine bestimmte Qualität haben, besonders im Bezug auf die Biometrietauglichkeit. Hier die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto : 1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung 2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm 3. Augen offen und deutlich sichtbar 4. neutraler Gesichtsausdruck 5. geschlossene Lippen 6. einfarbiger Hintergrund Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich, bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich hinsichtlich Kopfhaltung und Gesichtausdruck sowie bei Augen und Blickrichtung zulässig.Wichtig: Das Kind muss grundsätzlich zusammen mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei der Beantragung im Bürgerbüro vorsprechen. Für Kinder ab 10 Jahren besteht Unterschriftspflicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales, Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstr. 2

    58730 Fröndenberg/Ruhr

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Kinderreisepass Verlängerung

    Bei der Antragstellung ist die Vorlage einer Geburts- oder Abstammungsurkunde erforderlich.Auf dem Antrag müssen beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten unterschreiben. Falls die Ehe der Eltern geschieden ist, muss ein Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.Die Zustimmungserklärung finden Sie hier.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Kinderreisepass Verlängerung

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Kinderreisepass Verlängerung

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Kinderreisepass Verlängerung

    keine

    Kosten

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Kinderreisepass Verlängerung

    Gebühr: Neuausstellung : € 13,-- ; Verlängerung : € 6,--

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fröndenberg/Ruhr: Kinderreisepass Verlängerung

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ablauf, Reisepaß, Pass, Gültigkeit, Passbehörde, Verlängerung beantragen, Kinderreisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de