Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.

    Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Verlängerung

    Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.

    Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Verlängerung

    Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank. Zum 1. Januar 2021 ändert sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen. Kinderreisepässe, die ab dem 01.01.2021 beantragt werden, können nur noch mit einer maximalien Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeitsdauer. Die Verlängerung des Kinderreisepasses um jeweils ein Jahr ist aber mehrmals möglich. Identitätsnachweis für Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht älter als 12 Jahre sind. Der Kinderreisepass kann auf entsprechenden Antrag der Sorgeberechtigten am Hauptwohnsitz des Kindes ab Geburt ausgestellt werden. Er kann bei Bedarf aktualisiert bzw. verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr reisen Kinder generell mit eigenem Reisepass oder Personalausweis, je nach Einreisebestimmung des Reiseziels. Das notwendige Lichtbild können Sie auch im Rathaus an dem Selbstbedienungsterminal "Speed Capture" erstellen. Die Gebühren hierfür betragen 6,00 Euro. Sie finden das Selbstbedienungsterminal im Südflügel, Erdgeschoss, gegenüber dem Aufzug. Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Nähere Auskünfte dazu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Sofern das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich. Es genügt jedoch die Vorsprache eines Elternteils. Der Andere muss sein Einverständnis schriftlich geben. Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt (bitte Sorgerechtsbeschluss vorlegen), genügt dessen Einverständnis. Betreuer/innen legen bitte ihren Betreuungsausweis vor. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass umgehend ausgestellt. Wichtig: Es ist immer zwingend erforderlich, dass das Kind sowie mindestens ein Sorgeberechtigter zur Beantragung des Kinderreisepasses vorsprechen. Dies gilt auch für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Verlängerung

    Geburts- oder Abstammungsurkunde alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (auch wenn er bereits abgelaufen ist) Unterschriften beider sorgeberechtigter Elternteile (ggfs. Vollmacht und Ausweispapiere des nicht mit vorsprechenden Elternteils) ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht ggf. Legitimation des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin bzw. Betreuungsausweis des Betreuers/der Betreuerin ein aktuelles biometrisches Lichtbild Wichtig: Es ist immer zwingend erforderlich, dass das Kind sowie mindestens ein Sorgeberechtigter zur Beantragung des Kinderreisepasses vorsprechen. Dies gilt auch für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Verlängerung

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Verlängerung

    Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

    Fristen

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Verlängerung

    keine

    Kosten

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Verlängerung

    Neuausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 EUR Verlängerung eines Kinderreisepasses oder Einbringung eines neuen Lichtbildes: 6,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Verlängerung

    Gültigkeit:

    • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
    • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

    Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ablauf, Reisepaß, Pass, Gültigkeit, Passbehörde, Verlängerung beantragen, Kinderreisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de