Kinderreisepass Verlängerung

    Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen

    Wenn der Kinderreisepass abläuft, können Sie einen neuen normalen Reisepass oder einen Personalausweis, welcher als Ausweisdokument innerhalb der EU vollkommen ausreicht, beantragen.

    Kinderreisepässe können nicht mehr beantragt oder verlängert werden.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Wird vor dem Erreichen des Gültigkeitsablaufs die im Kinderreisepass enthaltene Wohnort-Angabe inaktuell, beispielsweise weil das Kind umgezogen ist, betrifft das die Gültigkeit des Kinderreisepasses nicht. Eine Wohnortänderung darf nach dem 01.01.2024 im Kinderreisepass nicht mehr aktualisiert werden.

    Anschließend können Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für das Kind ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 1. Januar 2024 brauchen auch Kinder unter zwölf Jahren nach einem Beschluss der Bundesregierung einen "normalen" Reisepass. Somit können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.Bisher bestand für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres die Möglichkeit, einen Kinderreisepass ausstellen zu lassen. Diesen konnten die Eltern meist direkt mitnehmen.Seit dem 1. Januar 2024 haben die Eltern - je nach Reiseziel - die Wahl zwischen der Ausstellung eines regulären Personalausweises oder eines regulären Reisepasses. Diese Dokumente werden für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt.Zu beachten ist jedoch, dass ein Dokument nur solange gültig ist, wie man die Person auf dem Passbild noch erkennen und identifizieren kann. Somit wird es gerade für sehr kleine Kinder oft erforderlich werden, bereits vor Ablauf der aufgedruckten Gültigkeit ein neues Ausweisdokument zu beantragen.Ebenfalls wichtig: Die Ausstellung eines Personalausweises kann zwei bis vier Wochen und die Ausstellung eines Reisepasses vier bis sechs Wochen dauern. Somit ist eine rechtzeitige Beantragung erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl verschiedener Dienstleistungen unter einem Dach. Von der Beantragung eines Personalausweises, Passes oder Führungszeugnisses über die Anmeldung für Kurse und Veranstaltungen bis hin zum Verkauf von Freibad-Saisonkarten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: 9.30 bis 12 UhrSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einverständniserklärung zur Ausstellung

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühren für einen Personalausweis betragen für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro und für einen Reisepass 37,50 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2024

    Stichwörter

    Verlängerung beantragen, Pass, Ablauf, Kinderreisepass, Passbehörde, Reisepaß, Gültigkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de