Kinderreisepass Statusabfrage

    Bearbeitungsstatus von Kinderreisepass abfragen

    Ab dem 01.01.2024 können Sie keinen Kinderreisepass mehr beantragen, aktualisieren oder ändern lassen. Auch eine Auskunft über den Bearbeitungsstatus ist daher nicht mehr möglich.

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Statusabfrage

    Wenn Sie einen Kinderreisepasses beantragt haben, können Sie jederzeit Auskunft über den Bearbeitungsstatus einholen.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Je nach Reiseziel benötigen Kinder bei Reisen ins Ausland einen Personalausweis (Reisen innerhalb der EU) oder einen normalen Reisepass (weltweite Reisen).

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Statusabfrage

    Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank. Zum 1. Januar 2021 ändert sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen. Kinderreisepässe, die ab dem 01.01.2021 beantragt werden, können nur noch mit einer maximalien Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeitsdauer. Die Verlängerung des Kinderreisepasses um jeweils ein Jahr ist aber mehrmals möglich. Identitätsnachweis für Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht älter als 12 Jahre sind. Der Kinderreisepass kann auf entsprechenden Antrag der Sorgeberechtigten am Hauptwohnsitz des Kindes ab Geburt ausgestellt werden. Er kann bei Bedarf aktualisiert bzw. verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr reisen Kinder generell mit eigenem Reisepass oder Personalausweis, je nach Einreisebestimmung des Reiseziels. Das notwendige Lichtbild können Sie auch im Rathaus an dem Selbstbedienungsterminal "Speed Capture" erstellen. Die Gebühren hierfür betragen 6,00 Euro. Sie finden das Selbstbedienungsterminal im Südflügel, Erdgeschoss, gegenüber dem Aufzug. Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Nähere Auskünfte dazu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Sofern das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich. Es genügt jedoch die Vorsprache eines Elternteils. Der Andere muss sein Einverständnis schriftlich geben. Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt (bitte Sorgerechtsbeschluss vorlegen), genügt dessen Einverständnis. Betreuer/innen legen bitte ihren Betreuungsausweis vor. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass umgehend ausgestellt. Wichtig: Es ist immer zwingend erforderlich, dass das Kind sowie mindestens ein Sorgeberechtigter zur Beantragung des Kinderreisepasses vorsprechen. Dies gilt auch für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Statusabfrage

    Geburts- oder Abstammungsurkunde alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (auch wenn er bereits abgelaufen ist) Unterschriften beider sorgeberechtigter Elternteile (ggfs. Vollmacht und Ausweispapiere des nicht mit vorsprechenden Elternteils) ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht ggf. Legitimation des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin bzw. Betreuungsausweis des Betreuers/der Betreuerin ein aktuelles biometrisches Lichtbild Wichtig: Es ist immer zwingend erforderlich, dass das Kind sowie mindestens ein Sorgeberechtigter zur Beantragung des Kinderreisepasses vorsprechen. Dies gilt auch für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Statusabfrage

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Statusabfrage

    Passgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Statusabfrage

    • Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
    • Bietet die Behörde im Serviceportal eine Online-Abfrage an, so finden Sie zu dieser Beschreibung einen entsprechenden Link.
    • Sie können jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.

    Fristen

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Statusabfrage

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Statusabfrage

    zwei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Statusabfrage

    Neuausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 EUR Verlängerung eines Kinderreisepasses oder Einbringung eines neuen Lichtbildes: 6,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kinderreisepass, Bearbeitungsstand, Auskunft, einholen, Status

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de