Kinderreisepass Statusabfrage

    Bearbeitungsstatus von Kinderreisepass abfragen

    Ab dem 01.01.2024 können Sie keinen Kinderreisepass mehr beantragen, aktualisieren oder ändern lassen. Auch eine Auskunft über den Bearbeitungsstatus ist daher nicht mehr möglich.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Je nach Reiseziel benötigen Kinder bei Reisen ins Ausland einen Personalausweis (Reisen innerhalb der EU) oder einen normalen Reisepass (weltweite Reisen).

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Reisen in bestimmte Länder ist ein Reisepass erforderlich. Welche Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel gelten, können Sie bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfahren. Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahre ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst. Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen. Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. In der Regel dauert die Bearbeitung 5 - 6 Wochen. Expressverfahren Kann ein Reisepass voraussichtlich nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist der Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) zu beantragen. Vorläufiger Reisepass Kann auch ein Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer 4 Tage) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig. Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich weltweit als Reisedokument anerkannt. Achtung: Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Marktstadt Waldbröl (früher Einwohnermeldeamt oder Passamt genannt) ist die erste Anlaufstelle für die meisten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Sie finden es direkt im Erdgeschoss des Rathaus-Neubaus "Bürgerdorf am Alsberg". Das Bürgerbüro ist nicht für alle Anliegen zuständig. Einen vollständigen Überblick über die Dienstleistungen aller Ämter finden Sie hier:

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Identitätsnachweis (alter Reisepass oder gültiger Personalausweis) 1 Passfoto (biometrietauglich) Bei minderjährigen Antragstellern: Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten (Alleinerziehende müssen den Sorgerechtsbeschluss vorlegen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kinderreisepass, Bearbeitungsstand, Auskunft, einholen, Status

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de