Kinderreisepass Ausstellung

    Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

    Beschreibung

    Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Reisen in bestimmte Länder reicht der Personalausweis nicht aus. Daher benötigen Sie in einigen Fällen einen Reisepass. Auch Kinder benötigen für Reisen ins Ausland immer ein eigenes Pass- oder Ausweisdokument.Reisepässe sind mit biometrischen Merkmalen ausgestattet. Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher Charakteristika: Ihr Gesicht (daher ist ein geeignetes Lichtbild erforderlich), und, ab dem 6. Lebensjahr, auch Ihre Fingerabdrücke. Reisepässe haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Bei Antragstellern unter 24 Jahren werden sie nur für 6 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 9 Wochen. Es besteht auch die Möglichkeit einen Reisepass innerhalb von 3 Werktagen zu erhalten. Hier wird jedoch ein Expresszuschlag erhoben.In besonderen Einzelfällen wird auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt, z.B. wenn der Pass sofort benötigt wird. Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.Eine persönliche Beantragung ist zwingend notwendig.Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder, welche Einreisedokumente zugelassen sind. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.Für Reisen in die Vereinigten Staaten:Wegen der häufigen Neuregelungen bzw. Änderungen der Einreisevorschriften für die USA wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise in die USA unmittelbar umfassend bei der Botschaft über die geltenden Regelungen zu informieren.Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.Papiere abgelaufen, aber Wochenende oder Feiertag:Sollten Sie an einem Wochenende oder Feiertag dringend einen Reisepass oder einen Personalausweis benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bundespolizei: Deutschen Staatsbürgern, deren Dokumente zeitlich abgelaufen sind, kann in Ausnahmefällen - gemäß den Bestimmungen des Passgesetzes - von der Bundespolizei noch unmittelbar vor Grenzübertritt ein Reiseausweis als Passersatz ausgestellt werden.Hier kommen Sie online weiter (elektronische Antragsstellung möglich): www.bundespolizei.deBitte beachten Sie, dass diese Passersatzpapiere nur von wenigen Staaten anerkannt werden und dann in der Regel nur in Verbindung mit einem abgelaufen Personalausweis oder Reisepass.Haben Sie Ihren Reisepass verloren? Melden Sie den Verlust bitte umgehend. Die Meldung wird auch an die Polizeibehörde übermittelt, um einen möglichen Missbrauch Ihrer Ausweispapiere zu verhindern. Da Pässe in vielen Fällen wiedergefunden werden, sollten Sie jedoch mit einer Neubeantragung ca. 4 Wochen warten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Meldewesen, Bürgerberatung, Antragsannahme, Antragsausgabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-134

    E-Mail: buergerbuero@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Ihren Antrag benötigen wir: Ihren alten Personalausweis (auch wenn er ungültig ist) und/oder den Kinderausweis oder -reisepass den Reisepass ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Größe 45mm x 35mm Hochformat ohne Rand. Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund hat immer einen Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung aufzuweisen. Das Bild muss ausreichend ausgeleuchtet sein. Unzureichende Lichtbilder müssen zurückgewiesen werden.

    Formulare

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bearbeitungsstand beantragter Reispass / PersonalausweisVollmacht Abholung Personalausweis / ReisepassZustimmungserklärung für Kinderreisedokumente (Personalausweis, Reisepass)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    für den Reisepass unter dem 24. Lebensjahr: Reisepass (eReisepass 3.0): 37,50 € 48-Seiten-Reisepass: 49,50 € Express-Reisepass: 69,50 € 48-Seiten-Express-Reisepass: 91,50 € Änderungen im Reisepass 6,00 € vorläufiger Reisepass: 26,00 € für den Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: Reisepass (eReisepass 3.0): 70,00 € 48-Seiten-Reisepass: 92,00 € Express-Reisepass: 102,00 € 48-Seiten-Express-Reisepass: 124,00 € Änderungen im Reisepass 6,00 € vorläufiger Reisepass: 26,00 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English