Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und in nächster Zeit mit Ihren Kindern in das Ausland verreisen möchten, können Sie den Kinderreisepass weiterverwenden. Eine Aktualisierung der Wohnortangabe im Kinderreisepass ist nicht mehr möglich.

    Hinweise für Lüdenscheid: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Bei einer Wohnortänderung können Sie einen normalen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für Ihr Kind auch ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Lüdenscheid: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Sie benötigen für Ihr Kind einen Kinderreisepass? Auch Kinder benötigen für Auslandsreisen ein Identitätsdokument. Neben einem regulären Reisepass oder einen Bundespersonalausweis kann für Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) ein Kinderreisepass beantragt werden. Die Beantragung des Kinderreisepasses erfolgt durch beide Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann in diesem Fall auch durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird. Dafür ist das Formular "Elternbescheinigung" ausgefüllt und unterschrieben bei der Antragstellung vorzulegen. Von dem nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteil ist der Ausweis/Reisepass oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich. Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Kinderreisepass beantragen. Maßgeblich ist hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung laut Melderegister. Steht die elterliche Sorge ausschließlich einem Elternteil zu, ist dieser allein zur Antragstellung berechtigt. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann nicht verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Sofern Sie eine längere Gültigkeit wünschen, muss ein Reisepass oder Bundespersonalausweis beantragt werden. Wichtiger Hinweis für USA-Reisende: Bitte beachten Sie, dass für die visafreie Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgeramt (33)

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Parkmöglichkeiten Kinderbetreuungsangebot

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66

    Fax: 02351 / 17-17 17

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdenscheid: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Es werden folgende Unterlagen von beiden Elternteilen benötigt: den eigenen Pass oder Ausweis die Geburtsurkunde des Kindes die Elternbescheinigung ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes (Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite des Bundes hinterlegte Fotomustertafel.) Ausnahmen, z.B. wenn nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt, entnehmen Sie bitte dem Formular "Elternbescheinigung". Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei, des Auswärtigen Amtes und der vom Bundesministerium des Innern eingerichteten Seite.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lüdenscheid: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Passgesetz (PaßG) in der derzeit gültigen Fassung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lüdenscheid: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    Hinweise für Lüdenscheid: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lüdenscheid: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    keine

    Kosten

    Hinweise für Lüdenscheid: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses wird eine Gebühr in Höhe von 13 Euro erhoben; eine Verlängerung oder Aktualisierung kostet 6 Euro. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Gebührenfrei ist die Berichtigung der Wohnortangabe.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lüdenscheid: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Passwesen - Einverständniserklärung der Eltern (Elternbescheinigung) Dateigröße: 190,1 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Umzug, Pass, Wohnort, Zuzug, Kinderreisepass, Reisepaß, Änderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de