Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und in nächster Zeit mit Ihren Kindern in das Ausland verreisen möchten, können Sie den Kinderreisepass weiterverwenden. Eine Aktualisierung der Wohnortangabe im Kinderreisepass ist nicht mehr möglich.

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

    Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

    Bei einer Wohnortänderung können Sie einen normalen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für Ihr Kind auch ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Sollte kein Termin verfügbar sein, können Sie sich in dringenden Angelegenheiten per eMail (buergerberatung@stadt-witten.de) direkt an die Bürgerberatung wenden. Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank. Zum 1. Januar 2021 ändert sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen. Kinderreisepässe, die ab dem 01.01.2021 beantragt werden, können nur noch mit einer maximalien Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeitsdauer. Die Verlängerung des Kinderreisepasses um jeweils ein Jahr ist aber mehrmals möglich. Identitätsnachweis für Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht älter als 12 Jahre sind. Der Kinderreisepass kann auf entsprechenden Antrag der Sorgeberechtigten am Hauptwohnsitz des Kindes ab Geburt ausgestellt werden. Er kann bei Bedarf aktualisiert bzw. verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr reisen Kinder generell mit eigenem Reisepass oder Personalausweis, je nach Einreisebestimmung des Reiseziels. Das notwendige Lichtbild können Sie auch im Rathaus an dem Selbstbedienungsterminal "Speed Capture" erstellen. Die Gebühren hierfür betragen 6,00 Euro. Sie finden das Selbstbedienungsterminal im Südflügel, Erdgeschoss, gegenüber dem Aufzug. Verschiedene Staaten erkennen den Kinderreisepass nicht oder nur eingeschränkt an. Nähere Auskünfte dazu finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Sofern das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird, ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich. Es genügt jedoch die Vorsprache eines Elternteils. Der Andere muss sein Einverständnis schriftlich geben. Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt (bitte Sorgerechtsbeschluss vorlegen), genügt dessen Einverständnis. Betreuer/innen legen bitte ihren Betreuungsausweis vor. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass umgehend ausgestellt. Wichtig: Es ist immer zwingend erforderlich, dass das Kind sowie mindestens ein Sorgeberechtigter zur Beantragung des Kinderreisepasses vorsprechen. Dies gilt auch für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    33 Servicebereich

    Adresse

    Postanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Geburts- oder Abstammungsurkunde alter Kinderausweis oder Kinderreisepass (auch wenn er bereits abgelaufen ist) Unterschriften beider sorgeberechtigter Elternteile (ggfs. Vollmacht und Ausweispapiere des nicht mit vorsprechenden Elternteils) ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht ggf. Legitimation des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin bzw. Betreuungsausweis des Betreuers/der Betreuerin ein aktuelles biometrisches Lichtbild Wichtig: Es ist immer zwingend erforderlich, dass das Kind sowie mindestens ein Sorgeberechtigter zur Beantragung des Kinderreisepasses vorsprechen. Dies gilt auch für die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Passgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    keine

    Kosten

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Neuausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 EUR Verlängerung eines Kinderreisepasses oder Einbringung eines neuen Lichtbildes: 6,00 EUR

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten: Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Vordruck Beantragung Dokumente f. Kinder und Jugendliche

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Umzug, Pass, Wohnort, Zuzug, Kinderreisepass, Reisepaß, Änderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de