Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.
Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Bei einer Wohnortänderung können Sie einen normalen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Dieser ist für Personen unter 24 Jahren maximal 6 Jahre gültig. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt für Ihr Kind auch ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle
Aufgrund einer Gesetzesänderung werden ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert, aktualisiert und es erfolgt nach Umzug keine Berichtigung des Wohnortes. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können allerdings bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Bitte beachten Sie, dass eine Berichtigung oder Änderung des Wohnortes im Kinderreisepass aus Sicht des Bundesinnenministeriums des Innern und für Heimat unzulässig ist. Eltern können, unabhängig vom Alter der Kinder, Personalausweise und Reisepässe mit einer Gültigkeit von sechs Jahren für ihre Kinder beantragen. Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis als Reisedokument. Außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Reisezieles (siehe Internetseite des Auswärtigen Amtes). Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-Internetseite. Rechtsgrundlagen Passgesetz (PaßG)
Der Reisepass kann bei einem der Bürgerämter beantragt werden. Für Reisen in viele Staaten wird heute häufig kein Reisepass mehr benötigt. Ob ein Reisepass benötigt wird, teilt Ihnen Ihr Reiseveranstalter mit. Ebenso können Sie Informationen darüber beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland erhalten (Reise- und SicherheitsinformationenSeit 1. November 2007 gibt es den elektronischen Reisepass (ePass) der zweiten Generation. Ab diesem Antragsdatum hergestellte Pässe enthalten zusätzlich zu dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke als biometrische Daten im Chip. Damit setzt Deutschland alle Vorgaben der 2005 in Kraft getretenen passrechtlichen EG-Verordnung um. Es werden zwei Finger (im Regelfall die Zeigefinger) kurz auf ein elektronisches Aufnahmegerät, einen Scanner, gelegt. Die Abdrücke werden dann mit den Passantragsdaten an die Bundesdruckerei versandt und dort im Chip des Passes gespeichert. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei ein wichtiges Anliegen. Die Standards für die Aufnahme und Übermittlung der Fingerabdrücke wurden deshalb federführend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt. Auch im Chip selbst sind die Daten sicher. Nur ausgewählte Behörden werden darauf zugreifen dürfen. Insbesondere die Fingerabdrücke sind gegen unberechtigtes Auslesen geschützt, dafür hat sich Deutschland auf europäischer Ebene eingesetzt. Nur Staaten, die von der Bundesrepublik spezielle Berechtigungszertifikate für ihre Lesegeräte erhalten, werden zukünftig die Fingerabdrücke deutscher Bürgerinnen und Bürger aus elektronischen Pässen lesen können. Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern bei der Bundesdruckerei (siehe Mustertafel für Biometrische Bilder der Bundesdruckerei)Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen. Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 3 bis 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Hamm hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass. Fertige Pässe können auch von einer bevollmächtigen Person abgeholt werden. Geben Sie in diesem Fall der bevollmächtigten Person den alten Reisepass mit. Eine Vollmacht zur Abholung des Reisepasses können Sie hier online ausstellen und direkt ausdrucken. Beantragen Sie den Ausweis für Ihr Kind muss das Kind bei der Antragstellung zwingend anwesend sein! Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.