Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.
Hinweise für Werl: Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.
Hinweise für Werl: Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung,
für Beantragung Expressreisepass
für Beantragung Reisepass
für Beantragung Kinderreisepass
für Beantragung vorläufigen Reisepass
Online-Terminvereinbarung zur Abholung des Passes
Der Chip im ePass enthält die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Außerdem werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.
Mit dieser Passgeneration wird ein zweifacher Sicherheitsgewinn erzielt:
Zum einen stellt der Chip ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal dar. Mit der neuen Technologie wird der deutsche Reisepass damit noch fälschungssicherer gemacht. Zum anderen kann der Missbrauch von Pässen verhindert werden. Der Chip ermöglicht zukünftig einen maschinellen Abgleich, ob der Nutzer des Dokumentes tatsächlich der Passinhaber ist.
Die wichtigste Veränderung für die Bürgerinnen und Bürger ist schon bei der Anfertigung der Passfotos zu beachten: Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen und weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfotos benötigt. Die Aufnahmen werden nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen.
Der technische Aufwand für Sicherheit und Datenschutz führt dazu, dass die bisherige Gebühr für die Ausstellung eines Passes angehoben werden muss. Ein 10 Jahre gültiger Pass kostet 70,00 Euro. Für Personen unter 24 Jahre ist der Pass nun 6 Jahre gültig und kostet nur 37,50 Euro.
Auch für Kinder kann ein Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen.
Zur Beantragung muss das Einverständnis beider Elternteile sowie deren Ausweise, Geburtsurkunde des Kindes bzw. Kinderausweis/pass und ein biometrisches Foto vorliegen. Das Kind muss persönlich anwesend sein.
Das Kind muss eine persönliche Unterschrift leisten.
Sie haben einen neuen Personalausweis / Reisepass beantragt und warten darauf, diesen abholen zu können? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit in unserem Serviceportal den Status Ihrer Personalausweis-/Reisepass-Beantragung einsehen zu können. Sie möchten dieses Service nutzen, klicken Sie hier
Internetangebot des Bundesinnenministeriums:
www.ePass.de
Service-Center: Telefon 01805 274300
eMail: ePass(at)bsi.bund.de
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- zwei aktuelle biometrische Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch:
- Personalausweis
- Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses
- Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
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- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch,
- 1 Lichtbild
(Das Foto muss biometrietauglich sein, d.h. es muss digital ausgelesen werden können.Die Fotografen wissen darüber Bescheid, nähere Informationen hier im Bürgerbüro oder unter www.Bundesdruckerei.de ) - Einverständniserklärung
- alten Reisepass und/ oder BPA. Sollte der Reisepass nicht von der Stadt Werl ausgestellt worden sein, ist die Vorlage der Geburts- bzw. Heiratsurkunde erforderlich.
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Formulare
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Voraussetzungen
- Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen
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- Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 Passverordnung (PassV)
- § 9 Passverordnung (PassV)
- § 10 Passverordnung (PassV)
- § 15 Passverordnung (PassV)
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Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
- Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.
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- Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
- Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.
Fristen
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
- Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr
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Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
- Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Ausstellung
- Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
- vorläufiger Reisepass: mehrere Tage
Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
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Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Ausstellung
- Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
- vorläufiger Reisepass: mehrere Tage
Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
Kosten
- Weitere mögliche Kosten:
für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.
Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: Gebühr 8.00 EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr ab 101.00 EUR bis 171.00 EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr ab 123.00 EUR bis 193.00 EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr ab 68.50 EUR bis 106.00 EUR
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr ab 90.50 EUR bis 128.00 EUR
Vorläufiger Reisepass: Erstattung ab 52.00 EUR bis 70.00 EUR
Hinweise für Werl: Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Vorl. Reisepass : 26,- €
Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 €
Reisepass über 24 Jahre: 70,- €
Express-Pass unter 24 Jahre: 102,00 €
Express-Pass über 24 Jahre: 92,- €
Lieferung innerhalb 3 Werktagen. (Als Werktage zählen Montag bis Freitag. Der Reisepass muss bis 11.00 Uhr beim Bürgerbüro beantragt werden, damit die Bestellung bis um 12.00 Uhr bei der Bundesdruckerei in Berlin eingegangen ist.)
48-Seiten-Pass unter 24 Jahre:59,50 €
48-Seiten-Pass über 24 Jahre: 92,- €
Express-Pass-48-Seiten unter 24 Jahre: 91,50 €
Express-Pass-48-Seiten über 24 Jahre: 124,- €
Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!
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Hinweise (Besonderheiten)
Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
Hinweise für Werl: Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
Weitere Informationen
Hinweise für Werl: Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
Reisepaß, Verlust, verloren, Diebstahl, vorläufiger Reisepass, Ausland, Verloren, Einreise