Reisepass Statusabfrage
Reisepass Statusabfrage
Beschreibung
Den Bearbeitungsstatus des Reisepasses können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.
Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Beantragung eines Reisepasses ist nur persönlich möglich. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit. Sind die Antragsteller:innen jünger als 18 Jahre, muss das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer/in) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, ist dies bei Antragstellung zu bestätigen. Die Lieferzeit Ihres neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei beträgt aktuell ca. 10 Wochen, kann sich aber täglich ändern. Hierauf hat die Stadt Dülmen keinen Einfluss. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird in maximal fünf Werktagen erstellt, ist aber mit zusätzlichen Gebühren (32,00 €) verbunden. Der Status der Bearbeitung kann online verfolgt werden: Statusabfrage Gültigkeit Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.Für Personen unter 24 Jahren ist er nur 6 Jahre gültig. Verlust Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich im Bürgerbüro mit. Wiederauffinden eines Dokumentes: Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind. Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab. einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.Termin vereinbaren Hinweise zu Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder finden Sie auf der BMI-Internetseite unter dem Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-
Der Reisepass kann bei einem der Bürgerämter beantragt werden. Für Reisen in viele Staaten wird heute häufig kein Reisepass mehr benötigt. Ob ein Reisepass benötigt wird, teilt Ihnen Ihr Reiseveranstalter mit. Ebenso können Sie Informationen darüber beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland erhalten (Reise- und SicherheitsinformationenSeit 1. November 2007 gibt es den elektronischen Reisepass (ePass) der zweiten Generation. Ab diesem Antragsdatum hergestellte Pässe enthalten zusätzlich zu dem Lichtbild zwei Fingerabdrücke als biometrische Daten im Chip. Damit setzt Deutschland alle Vorgaben der 2005 in Kraft getretenen passrechtlichen EG-Verordnung um. Es werden zwei Finger (im Regelfall die Zeigefinger) kurz auf ein elektronisches Aufnahmegerät, einen Scanner, gelegt. Die Abdrücke werden dann mit den Passantragsdaten an die Bundesdruckerei versandt und dort im Chip des Passes gespeichert. Datenschutz und Datensicherheit sind dabei ein wichtiges Anliegen. Die Standards für die Aufnahme und Übermittlung der Fingerabdrücke wurden deshalb federführend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelt. Auch im Chip selbst sind die Daten sicher. Nur ausgewählte Behörden werden darauf zugreifen dürfen. Insbesondere die Fingerabdrücke sind gegen unberechtigtes Auslesen geschützt, dafür hat sich Deutschland auf europäischer Ebene eingesetzt. Nur Staaten, die von der Bundesrepublik spezielle Berechtigungszertifikate für ihre Lesegeräte erhalten, werden zukünftig die Fingerabdrücke deutscher Bürgerinnen und Bürger aus elektronischen Pässen lesen können. Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern bei der Bundesdruckerei (siehe Mustertafel für Biometrische Bilder der Bundesdruckerei)Sie müssen eigenhändig unterschreiben, nachdem eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter den Antrag in Ihrem Beisein ausgefüllt hat. Sie können sich also nicht vertreten lassen. Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe in ca. 3 bis 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern, die Stadt Hamm hat hierauf leider keinen Einfluss. Für Eilfälle gibt es den Expresspass. Fertige Pässe können auch von einer bevollmächtigen Person abgeholt werden. Geben Sie in diesem Fall der bevollmächtigten Person den alten Reisepass mit. Eine Vollmacht zur Abholung des Reisepasses können Sie hier online ausstellen und direkt ausdrucken. Beantragen Sie den Ausweis für Ihr Kind muss das Kind bei der Antragstellung zwingend anwesend sein! Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Beschreibung
Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung! An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. Termine beim Bürgerbüro Seit April 2023 können Parkausweise nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 312 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!
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Bürgeramt Pelkum
Beschreibung
Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle
Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde (im Original). ein aktuelles Lichtbild in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate) nach den neuen Fotomustertafeln. bei Personen unter 18 Jahren muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein, sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht/ Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass bei Kindern von nicht verheirateten Eltern muss zusätzlich ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgerechtserklärung vom Jugendamt) oder des alleinigen Sorgerechts (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt) vorgelegt werden Verlustanzeige
Ihren alten Reisepass (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder Ihren Personalausweis bzw. Kinderpass (Kinderausweis) ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument, sowie eine Personenstandsurkunde mit. Minderjährige unter 18 Jahren benötigen zur Antragstellung eine Einverständniserklärung der Eltern / gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Downloadbereich Bei Beantragung durch Eltern für Kinder müssen die Kinder zwingend bei Antragstellung anwesend sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Reiseausweis, Ausweis, Urlaub, Identifikation, verreisen, e-Pass, Ferien, Reisepaß, anderer Pass